Adressbücher

Das historische Adressbuch ist eine wichtige Quelle für den Familienforscher. Damals war es ein Privileg, im Adress- bzw. Branchenbuch zu stehen. Also waren in dem ersten Adressbuch von Deutschland (1701) aus Leipzig nur wichtige und/oder adlige Personen verzeichnet.

Nach der französischen Revolution wurden zunehmend auch Personen aus dem gemeinen Volk in die Adressbücher mit aufgenommen. Je zeitnaher die Adressbücher sind, desto mehr Informationen kann der Ahnenforscher bekommen wie z.B. Vorname, Familienname, genauer Wohnort und Beruf. .


Das Adressbuch weckt natürlich unseren Forschergeist, da es sich nicht nur um reine Auflistungen der Adressen handelt, sondern auch der Information und Werbung diente.

Auf unserer Ahnenforscher-Seite findest Du digital bereitgestellte Bücher, sortiert nach Forschungsgebieten.

Bürgerbuch

Ein Personenverzeichnis von Menschen denen eine Bürgerrecht zuerkannt wurde. Sie entstanden im Mittelalter mit der Entwicklung der Bürgerschaft in Städten.
Die Inhalte dieser Bücher belegen den Namen und Herkunft des Neubürgers, der das Bürgerrecht erlangte. Vervollständigt werden diese Angaben mit dem Ausstellungsdatum des Bürgerbriefes oder das Datum wann der Bürgereid abgelegt wurde. Ein weiterer Eintrag war das gezahlte Bürgergeld in den Bürgerrollen.


Wer durfte Bürger werden?

Diese Voraussetzungen waren sehr unterschiedlich. Grundbesitz, ein beachtliches Einkommen, Meister eines Handwerks oder ein guter Leumund waren die Bedingungen zur Aufnahme in die Bürgschaft.


Was für Vorteile und Pflichten hatte die Aufnahme als Bürger?

Ein Bürger durfte ein Gewerbe ausüben und bekam mit der Eintragung auch eine Wahlberechtigung. Seine Stadt zu verteidigen und fleißig Steuern zahlen waren die Pflichten eines jeden Bürgers.


Abschrift Bürgereid von Carl Ludwig Wilhelm Willich Hamburg vom 12. 10.1849


Ich gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen, daß ich Einem Ehrbaren Rathe und der Stadt Hamburg getreu und hold sein, ihr Bestes suchen und Schaden abwenden will, soviel ich vermag. Ich will auch keinen Aufstand wider diesen Rath und diese Stadt machen weder mit Worten noch mit Werken, und wenn ich etwas erfahre, das wider diesen Rath und diese Stadt wäre. So will ich das getreulich anzeigen. Ich will auch alle Steuern und Abgaben, wie die jetzt bestehen und künftig zwischen Einem Ehrbaren Rathe und der Erbgesessenen Bürgerschaft beliebt und bewilligt werden, redlich und unweigerlich entrichten und bezahlen, und dabei, als ein rechtschaffener Mann niemals meinen Vortheil zum Schaden der Stadt streben.
So wahr mir Gott helfe!


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