Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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      Amtsgericht Hamburg-Altona
      Nachlassgericht

      310 IV-VI 120/05

      In der Nachlasssache Edel-Trude Schröder, geb. Fromme, geboren am 16.07.1920 in Hamburg, verstorben am 25.03.2005 in Hamburg, zuletzt wohnhaft: Arnoldstraße 68 in Hamburg, Nachlasspfleger: Eckhard Großmann, Isestraße 1, 20144 Hamburg, ergeht folgende öffentliche Aufforderung nach § 2358 II BGB:

      Trotz intensiver Ermittlungen des o. g. Nachlasspflegers und der professionellen Erbenermittlerin, der Hoerner Bank AG, konnte der Verbleib eines weiteren Sohnes der Großeltern mütterlicherseits nicht ermittelt werden:

      Valentin(e) Scholles, geboren am 13.09.1894 in London (South Hackney), Sohn von Johann (John) Scholles, verstorben am 10.04.1903 in Düsseldorf, und Adelheid (Adelaide) Therese, geb. Werner, geboren am 24.09.1867 in Grieth, Krs. Kleve, und verstorben am 14.02.1956 in Düsseldorf (Eheschließung: 07.08.1892 in London (South Hackney)).

      Gemäß § 2358 II BGB ergeht an die o. g. Person bzw. dessen Abkömmlinge die Aufforderung, binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ihre Rechte beim Nachlassgericht Hamburg-Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, unter Vorlage öffentlicher Urkunden, die die Verwandtschaft zum Erblasser und die Abstammung zu den gesuchten Personen beweisen, zur Geltendmachung der ihnen zustehenden Erbrechte schriftlich anzumelden.

      Nach fruchtlosem Fristablauf wird ein Erbschein erteilt werden, der die gesuchten Personen nicht berücksichtigt.

      Der auf diese Personen entfallende Nachlassanteil beträgt ca. 2.500,00 €.

      Hamburg, den 04.08.2010

      Wendt, Rechtspflegerin

      #2230

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        09 IV-VI 345/04

        In der Nachlasssache Lieselotte Erna Meta Fehling, geb. am 04.06.1926 in Hamburg, verst. am 11.06.2004 in Hamburg, zuletzt wohnhaft Bernstorffstr. 145, 22767 Hamburg – Erblasserin –.

        Es ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an folgende Personen bzw. (soweit diese bei Erbfall bereits verstorben waren) an deren Abkömmlinge:

        Ferdinand Paul Martin Fehling
        geb. am 12.12.1887 in Wandsbek (jetzt Hamburg)
        verst. am 15.04.1914 in Wandsbek (jetzt Hamburg)

        Gustav Ferdinand Paul Fehling
        geb. am 30.12.1889 in Wandsbek (jetzt Hamburg)
        verst. (wohl) am 01.05.1946 in Seattle (Washington, USA)

        Günter August Wilhelm Scherpe
        geb. am 08.10.1921 in Hamburg
        verst. am 12.03.1987 in Hamburg

        Paul Cornelius Fehling
        geb. am 06.02.1894 in Hamburg
        verst. am 16.02.1960 in Hamburg

        Thea Boudoin geb. Fehling
        geb. am 11.08.1923 in Hamburg
        nach unbekannt verzogen / ausgewandert

        Luthilde Gisela Elisabeth Roy Parks geb. Fehling (gesch. Wegmann)
        geb. am 27.01.1925 in Hamburg
        nach unbekannt verzogen / ausgewandert

        (Die Vorgenannte hat nach Aktenlage den nachfolgend genannten, ebenfalls hierdurch gesuchten, Abkömmling 🙂

        Hartmut Roy Parks
        geb. am 18.05.1945 in Lauenförde (jetzt Boffzen, Ldkrs. Holzminden)
        (Zunamensänderung infolge Adoption, geboren als „Wegmann”)

        sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Hamburg-Altona, Nachlassgericht, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, unter Vorlage öffentlicher Urkunden, welche die Verwandtschaft zur Erblasserin und die Abstammung zu den gesuchten Personen beweisen, zur Geltendmachung der Ihnen zustehenden Erbrechte schriftlich zu melden.

        Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ergeht bei unveränderter Aktenlage im hier anhängigen Nachlassverfahren ein Erbschein, der den gesuchten Personenkreis unberücksichtigt lässt.

        Den auf den o.g. Personenkreis entfallenden Nachlass in Höhe von ca. 22.000,– € hat die Nachlasspflegerin, Rechtsanwältin Sabine Woelk, Tresckowstr. 10, 20259 Hamburg, im Besitz.

        #2228

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          Amtsgericht Hamburg
          Abteilung 72-76
          Öffentliche Aufforderung

          73 IV-VI 2011/00

          Die am 16.2.1913 in Hamburg geborene, zuletzt in Hamburg, Gärtnerstraße 63 wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Gisela Biedermann ist am 5.7.2005 in Hamburg verstorben.

          Sie war ledig und hatte keine Kinder.

          Ihre Eltern waren Paul Friedrich Biedermann, geb. 7.1.1876 in Halle/Saale, verstorben am 6.6.1951 und Karoline Marie Helene Biedermann geb. Kliefoth, geb. am 17.9.1880 in Hagenow, verstorben am 6.1.1953 in Hamburg.

          Die Geschwister der Erblasserin sind ohne Abkömmlinge vorverstorben.

          Erben erster und zweiter Ordnung sind nicht vorhanden.

          Die Erben dritter Ordnung mütterlicherseits sind ermittelt.

          Ein entsprechender Teilerbschein wurde erteilt.

          Die Großeltern väterlicherseits waren Adam Paul Bruno Biedermann geb. am 9.9.1842 in Kütten, vorverstorben am 25.4.1900 in Halle/Saale und Friedericke Rosine Elisabeth Biedermann geb. Dohle geb. 28.11.1848 in Halle/Saale, vorverstorben am 31.3.1909 in Halle/Saale.

          Aus ihrer Ehe sind neben dem Vater der Erblasserin sieben weitere Kinder hervorgegangen
          1.

          Wilhelm Paul Biedermann, geb. am 18.11.1881 in Halle/Saale
          2.

          Bertha Marie Beres geb. Biedermann, geb. 8.9.1879 in Halle/Saale
          3.

          Friederike Marieanne Peters geb. Biedermann, geb. 6.3.1874 in Halle/Saale
          4.

          Anna Margarethe Weinberg-Vinbert geb. Biedermann, geb. 17.6.1872 in Halle/Saale
          5.

          Sophie Magdalene Gertrud Biedermann, geb. 5.8.1877 in Halle/Saale
          6.

          Paul Johannes Theodor Biedermann, geb. 7.10.1870 in Halle/Saale
          7.

          Marie Elisabeth Biedermann, geb. 27.12.1868 in Halle/Saale

          Die Kinder zu 1. bis 5. und ihre Abkömmlinge sind vorverstorben.

          Hinsichtlich der Kinder zu 6. und 7. konnte der Sterbefall nicht ermittelt werden. Es konnte auch nicht ermittelt werden, ob sie Abkömmlinge hatten.

          Alle Personen, denen neben den hier bekannten Erben Erbrechte am Nachlass der Erblasserin zustehen, werden hiermit aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden. Andernfalls wird ein Erbschein erteilt werden, der diese Erbrechte unberücksichtigt lässt. Die Erbenermittlung wurde durch ein Erbenermittlungsbüro durchgeführt.

          Der Wert für die väterliche Linie beträgt ca. 419.000,– Euro.

          #2234

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            Amtsgericht Hamburg
            Öffentliche Aufforderung

            76 IV-VI 195/95

            Am 07.12.2004 verstarb in Hamburg die zuletzt in Hamburg wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Else Emma Marie Ziesche geborene Rißmann.

            Sie wurde am 27.07.1910 in Altona, jetzt Hamburg, geboren. Die Erblasserin war verwitwet. Ihre einzige Ehe wurde am 27.12.1952 in Hamburg geschlossen mit Franz Heinz Ziesche, geboren am 18.12.1912 in Leipzig Anger-Crottendorf, und endete durch dessen Tod am 08.11.1994. Erben der 1. Ordnung sind nicht vorhanden.

            Die Eltern waren Hermann Paul Otto Rißmann, geboren am 24.10.1882 in Zehdenick, Kreis Templin, vorverstorben am 11.02.1958 in Hamburg und Emma Bertha Helene Rißmann geborene Goyke, geboren am 01.10.1888 in Altona, vorverstorben am 18.06.1948 in Hamburg. Die beiderseits einzige Ehe wurde am 07.05.1910 in Altona geschlossen.

            Das nichtehelich geborene Kind Hermann Eduard Franz Rißmann geborener Goyke, geboren am 25.04.1909 in Altona, wurde durch nachfolgende Eheschließung legitimiert. Er ist kinderlos vorverstorben am 22.05.1911. Erben der 2. Ordnung sind nicht vorhanden.

            Es wurde vom Nachlassgericht bereits ein gemeinschaftlicher Teil-Erbschein über die Hälfte des Nachlasses hinsichtlich der mütterlichen Linie erteilt. Eine Erbin der 3. Ordnung in der väterlichen Linie hat einen gemeinschaftlichen Teilerbschein für die übrige Hälfte des Nachlasses beantragt.

            Die Großeltern väterlicherseits waren Paul Julius Rißmann, geboren am 26.07.1857 in Gührau, vorverstorben am 14.10.1933 in Bad Freienwalde, und Caroline Wilhelmine Rißmann geborene Ehling, geboren am 21.10.1858 in Hast, vorverstorben am 04.03.1942 in Bad Freienwalde. Die beiderseits einzige Eheschließung erfolgte am 13.03.1881.

            Aus ihrer Ehe sind neben dem Erblasservater sechs weitere Kinder hervorgegangen:
            A.

            Albert Wilhelm Richard Rißmann, geboren am 04.01.1888 in Zehdenick, vorverstorben am 28.02.1946 in Ratzeburg. Dieser Stamm ist geklärt.
            B.

            Marie Luise Martin geborene Rißmann, geboren am 25.03.1881 in Damm/Zehdenick, vorverstorben am 29.12.1969 in Bad Freienwalde. Dieser Stamm ist geklärt.
            C.

            Otto Albert Franz Rißmann, geboren am 22.06.1886 in Zehdenick, vorverstorben am 12.10.1961 in Zehdenick. Dieser Stamm ist geklärt.
            D.

            Paul Wilhelm Carl Rißmann, geboren am 20.02.1885 in Zehdenick. Er ist vorverstorben. Dieser Stamm ist geklärt.
            E.

            Wilhelm Ernst Albert Rißmann, geboren am 26.02.1889 in Zehdenick.

            Zu Wilhelm Ernst Albert Rißmann liegen keine Urkunden vor. Es ist nicht bekannt, ob er verheiratet war und/oder Nachkommen hinterlassen hat.
            F.

            Bertha Anna Emma Rißmann, geboren am 26.12.1883 in Zehdenick.

            Zu Bertha Anna Emma Rißmann liegen keine Urkunden vor. Es ist nicht bekannt, ob sie verheiratet war und/oder Nachkommen hinterlassen hat.

            Der Wert des reinen Nachlasses der hier betreffenden Hälfte beträgt ca. 850.000,00 EUR.

            Als Nachlasspfleger eingesetzt ist Herr Rechtsanwalt Detlev J. Czernotzki, Schweriner Straße 4, 22143 Hamburg.

            Diejenigen Personen, denen Erbrechte am Nachlass der Erblasserin zustehen, werden aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von 6 Wochen, die am Tag der Einrückung dieser Aufforderung in den Bundesanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden. Sofern keine Anmeldungen erfolgen, wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Erbrechte erteilt.

            #2232

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              Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
              -Nachlassgericht-
              Öffentliche Aufforderung

              407 VI 585/08

              Am 09.08.2008 verstarb in Hamburg die am 01.08.1939 in Liebertwolkwitz, jetzt Leipzig, geborene Käte Gisela Wille geb. Förster vorm. Klein

              Als gesetzliche Erben zu ¼ Anteil kommen nunmehr die Großmutter der Erblasserin, Hedwig Elisa Frieda Seltenreich geb. Fiedler, geb. am 03.08.1890, verstorben (?) bzw. deren Abkömmlinge in Betracht.

              Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Hamburg-.Bergedorf, Ernst-Mantius-Str. 8 in 21029 Hamburg zum Geschz.: 407 VI 585/08 anzumelden.

              Nach Fristablauf wird andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbanteile erteilt werden.

              Eine Nachlasspflegschaft ist nicht eingerichtet.

              Der Wert des ¼ Nachlasses soll ca. 1.200,– EUR betragen.

              Hamburg-Bergedorf den 10.03.2010

              Zwanzleitner, Rechtspflegerin

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