Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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      Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
      Öffentliche Aufforderung

      710 VI 74/74

      In der Nachlasssache Wetzel ist am 04.02.1974 in Hamburg, die zuletzt in Hamburg, Wagnerstr. 130 wohnhaft gewesene Erna Martha Emmy Wetzel geb. Saß, geboren am 23.02.1887 in Barmbeck jetzt Hamburg, verstorben. Erben konnten nicht ermittelt werden.

      Alle Personen, denen insoweit Erbrechte am Nachlass des Erblassers zustehen werden hiermit aufgefordert, binnen einer Frist von
      6 Wochen ab Veröffentlichung diese bei dem obigen Nachlassgericht anzumelden, da andernfalls gemäß 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Fiskus der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde- Vermögens- und Beteiligungsverwaltung nicht vorhanden ist.

      Der Wert des reinen Nachlasses betrug bei Hinterlegung 1974 = rund DM 52.100,-

      Hamburg, den 16.02.2009

      Stehn, Rechtspflegerin

      #2238

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        Amtsgericht Hamburg-Harburg
        Öffentliche Aufforderung

        609 IV–VI 1291/03

        Am 17.7.2003 verstarb in Hamburg Martha Luise Käte Galk geb. Reinhardt, geb. am 8. Mai 1908 in Berlin.

        Als gesetzliche Miterben kommen in Betracht:
        1.

        Ernst Gustav Reinhold Reinhardt, geb. am 2.4.1871 in Neuenhagen
        2.

        Emilie Erna Reinhardt, geb. am 2.3.1873 in Neuenhagen
        3.

        Marie Louise Reinhardt, geb. am 24.10.1876 in Neuenhagen
        4.

        Marie Ida Reinhardt, geb. am 4.2.1882 in Neuenhagen
        5.

        Martha Marie Anna Reinhardt, geb. am 14.7.1885 in Neuenhagen
        6.

        Gustav Adolph Emil Benker(d)t, geb. am 7.1.1874 in Bernau

        Über ihren Verbleib sowie evtl. Abkömmlinge ist nichts bekannt.

        Falls sie vor dem Erblasser verstorben sind, treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.

        Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Hamburg-Harburg melden, andernfalls der beantragte Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

        Hamburg-Harburg, den 11.3.2009

        Amtsgericht

        Kurz, Rechtspflegerin

        #2236

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          Amtsgericht Hamburg
          Öffentliche Aufforderung

          76 VI 131/76

          Die am 5.11.1897 in Hamburg geborene, zuletzt in Hamburg, Rübenkamp 291 wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Bertha Hulda Gustava Sommerkamp geb. Denker ist am 4.9.1974 in Hamburg verstorben.

          Erben konnten nicht ermittelt werden.

          Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass der Erblasserin zustehen, werden hiermit aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden. Sofern keine Anmeldungen erfolgen, wird festgestellt werden, dass ein anderer Erbe als der Fiskus der Freien und Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist
          (§ 1964 BGB).

          Hamburg, den 6.4.2009

          Das Amtsgericht, Abt. 72–76

          #2204

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            309 VI 2074/10 – 02.02.2011

            In der Nachlasssache der am 31.05.2010 in Hamburg verstorbenen Heide Scharnagl (geb. am 04.11.1942 in Posen) ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an etwaige Abkömmlinge der Eltern der Erblasserin:
            a)

            Siegfried Friedel Gustav Scharnagl, geb. am 03.01.1904 in Wenden (Lettland), verstorben am 18.03.1972 in Marburg an der Lahn

            sowie
            b)

            Raisa Lucht geb. Podgaisky (gesch. Scharnagl), geb. am 02.07.1910 in Riga (Lettland), verstorben am 10.07.1985 in Hamburg

            (neben der Antragstellerin Waltraud Desrousseaux de Vandiéres geb. Scharnagl, geb. am 30.12.1940 in Posen)

            sowie an sonstige Angehörige der o.g. Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Hamburg-Altona, Nachlassgericht, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg unter Vorlage öffentlicher Urkunden, welche die Verwandtschaft zur Erblasserin und die Abstammung zu den gesuchten Personen beweisen, zur Geltendmachung der Ihnen zustehenden Erbrechte schriftlich zu melden.

            Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann bei unveränderter Aktenlage im hier anhängigen Nachlassverfahren (bei entsprechender Abänderung des Antrags) ein Erbschein erteilt werden, der von der Richtigkeit und Vollständigkeit des Erbscheinsantrags vom 10.11.2010 (incl. der (urkundlich nicht belegten) Abstammung der Antragstellerin von den o.g. Eltern der Erblasserin) ausgeht und den gesuchten Personenkreis im Übrigen unberücksichtigt lässt.

            Der Nachlasswert wurde mit ca. 3.000,- € angegeben.

            Frenz, Rechtspfleger

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