Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

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      Erlassen am: 29.08.2012

      38 VI 461/12

      Am 26.08.2011 verstarb in Köln der am 13.06.1939 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Günther Heinrich Thielke.

      Er hatte keine Kinder. Seine Eltern und Großeltern sind vorverstorben.

      Als gesetzliche Miterben kommen evtl. die Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits, Eduard Kaiser, geb. 18.02.1883 in Esperstedt und Hedwig Kaiser geb. Weise, geb. 02.09.1882 in Esperstedt, in Betracht. Solche konnten durch den Nachlasspfleger nicht ermittelt werden, lediglich ein Abkömmling väterlicherseits.

      Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

      Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

      Der Reinnachlass beträgt ca. 5.600,00 Euro.

      Köln, 29.08.2012

      Amtsgericht

      Hüsgen, Rechtspflegerin

      #2288

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        38 VI 46/12

        Zischen dem 11.11.2008 und dem 13.11.2008 verstarb in Köln der am 09.06.1920 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Wilhelm Schott.

        Als gesetzliche Miterben kommen in Betracht:

        Friedrich Wilhelm Netzer, geb. 31.10.1886 in Bergheim,

        Josef Broich, als nichteheliches Kind der am 17.10.1949 verstorbenen Sibilla Hoffmann geb. Netzer, geb. 22.08.1879 in Bergheim,

        Abkömmlinge des am 03.08.1904 verstorbenen Georg Anton Schott, geb. am 05.03.1875 in Obertiefenbach, Margareta Elisabeth Wolf, geb. 10.08.1916 in Köln-Lindenthal.

        An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.

        Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

        Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

         

        Köln, 28.06.2012

        Amtsgericht

        #2290

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          37 VI 575/11

          Am 02.06.2001 verstarb in Köln der am 16.01.1908 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Anton Jakob Reichert.

          <u>Seine Eltern</u> waren Jakob Reichert, geb. am 21.06.1877 in Arzheim, verstorben am 03.06.1953 in Köln und Franziska Reichert geb. Bosch, geb. am 31.01.1879 in Dellwig, Borbeck, jetzt Essen-Borbeck, verstorben am 19.06.1937 in Köln. Die Mutter hatte <u>zwei Schwestern</u>: Maria Bosch, geb. 01.02.1870 in Dellwig und Helena Bosch, geb. 01.10.1873 in Frintrop. Deren Abkömmlinge kommen als Miterben zu je <sup>1</sup>/<sub>8</sub> Anteil in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

          Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Köln – Nachlassgericht – zu melden.

          Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

          Der Reinnachlass beträgt ca. 200.000,00 Euro.

           

          Köln, 28.12.2011

          Amtsgericht

          #2292

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            32 VI 516/11

            Am 13.09.1974 verstarb in Köln die am 01.09.1891 in Stadtoldendorf (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Martha Haase.

            Als gesetzl. Erbe/Erbin/Erben komm. in Betracht:

            Kinder der Erblasserin.

            Es konnte nicht ermittelt werden, ob der Sohn August Joseph Haase, geb. 26.08.1921 in Köln, vermisst seit Januar 1943 bei Sacherowko nahe Woronesch/Russland, den Erbfall erlebt hat und evtl. Abkömmlinge hinterlassen hat.

            An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.

            D. in Betracht komm. gesetzl. Erbe/Erbin/Erben wird/werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

            Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung seiner Erbrechte erteilt.

            Köln, 02.01.2012

            Amtsgericht

            Hüsgen, Rechtspflegerin

            #2294

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              33 VI 367/09

              Am 11.07.2009 verstarb in Köln Maria Haase, geboren am 12.05.1931 in Wuppertal, zuletzt wohnhaft in Köln.

              Sie hatte keine Kinder.

              Als gesetzliche Miterben kommen u.a. evtl. die folgenden Personen bzw. deren Abkömmlinge in Betracht:
              1.)

              Bernhard Wilhelm Haase, geb. am 11.05.1924 in Elberfeld Kreis Wuppertal, gemäß Bescheinigung der Deutschen Dienststelle seit 23.12.1944 bei Kowalewo/Russland vermisst,
              2.)

              Karl-Heinz Haase, geb. am 13.09.1927 in Elberfeld Kreis Wuppertal, gemäß Bescheinigung der Deutschen Dienststelle letztmalig im Dezember 1944 erfasst, Vermisst-/Todesmeldung der Truppe liegt nicht vor.

              Bezüglich dieser Personen konnte nichts weiter ermittelt werden.

              Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50922 Köln, unter Angabe des Geschäftszeichens melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

              Der Nachlass beträgt etwa 60.000 EUR.

              Köln, 30.11.2009

              Amtsgericht, Abt. 33

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