Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

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      Amtsgericht Köln
      Öffentliche Aufforderung

      38 VI 494/09

      Am 31.10.2004 verstarb in Köln Peter Wolf, geboren am 02.08.1921 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln.

      Sein Vater war Peter Wilhelm Wolf, geb. am 02.01.1877 in Köln, weiteres unbekannt.
      Der Vater hatte auf jeden Fall einen Bruder Johann Wolf (auch: Wolff), geboren am 10.01.1879 in Köln; weiteres unbekannt.
      Als gesetzliche Erben zu ½ Anteil kommen Abkömmlinge der Geschwister des Vaters in Betracht.
      An Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

      Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

      Der Reinnachlass soll etwa 17.000 Euro betragen.

      Köln, 15.12.2009

      Amtsgericht, Abt. 38

      Scherkenbach, Rechtspflegerin

      #2298

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        Öffentliche Aufforderung

        34 VI 395/08

        Am 18.07.2008 verstarb in Köln Willi Klein, geboren am 04.09.1922, verheiratet mit Anneliese Erna Klein geb. Lorenz.

        Als gesetzliche Erben kommen neben der Ehefrau eventuell vorhandene Abkömmlinge der Schwester Katharina Klein, geboren am 25.10.1909 in Köln, verstorben am 05.10.1944 in Köln zu ¼ Anteil in Betracht. Ob Abkömmlinge vorhanden sind, konnte nicht ermittelt werden.

        Die in Frage kommenden Abkömmlinge der Katharina Klein wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses bis zum 12.08.2009 bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

        Köln, den 08.06.2009

        Amtsgericht, Abt. 34

        #2300

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          Öffentliche Aufforderung

          32 VI 263/07

          Am 23.02.2007 verstarb in Köln Helga Susanna Dübbers geborene Fuchs, geboren am 02.03.1934 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln.

          Erben konnten nicht ermittelt werden.

          Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln anzumelden. Andernfalls wird gem. § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.

          Der Nachlass beträgt etwa 9.600,00 €.

          Köln, 07.11.2008

          Amtsgericht, Abt. 32

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