FN Hedwig; Bürgerrecht

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      Der Rat der Königlich Sächs. Haupt-
      und Residenzstadt Dresden
      beurkundet hierdurch, daß am heutigen Tage
      dem Kgl. Stalloberwachtmeister
      Herrn August Friedrich Moritz Hedwig
      in Dresden
      nachdem derselbe in Gemäßheit der Vorschrift in § 16 der Revi-
      dierten Stadtordnug vom 24. April 1873 mittels Handschlages
      angelobt hat, die ihn als Bürger hiesiger Stadt obliegenden
      Pflichten treu zu erfüllen, der Obrigkeit gehorsam zu sein und
      der Stadt Bestes nach Kräften zu fördern, das
      Bürgerrecht
      hiesiger Stadt verliehen worden ist.

      Dresden, am 5. März 1904

      Der Rat zu Dresden

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