Amtsgericht Köln
Öffentliche Aufforderung
34 VI 152/07
Am 01.03.2005 verstarb in Köln Hedwig Elisabeth Josefa Jarre geborene Laumen, geboren am 20.03.1907 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln.
Als gesetzliche Erben zu je 1/8 Anteil kommen u.a. die nachgenannten Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits
(Carl Kersten und Emilie geborene Glanz) in Betracht:
1.
Wilhelm Eduard Adolph Kersten, geboren am 10.11.1869 in Magdeburg
2.
Paul Albert Hermann Kersten, geboren am 17.02.1872 in Magdeburg
3.
Anne Emilie Friederike Kersten, geboren am 26.07.1873 in Magdeburg
An Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen eheliche Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass soll etwa 125.000 € (bezogen auf die Hälfte mütterlicherseits) betragen.