Antwort auf: Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

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    32 VI 516/11

    Am 13.09.1974 verstarb in Köln die am 01.09.1891 in Stadtoldendorf (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Martha Haase.

    Als gesetzl. Erbe/Erbin/Erben komm. in Betracht:

    Kinder der Erblasserin.

    Es konnte nicht ermittelt werden, ob der Sohn August Joseph Haase, geb. 26.08.1921 in Köln, vermisst seit Januar 1943 bei Sacherowko nahe Woronesch/Russland, den Erbfall erlebt hat und evtl. Abkömmlinge hinterlassen hat.

    An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.

    D. in Betracht komm. gesetzl. Erbe/Erbin/Erben wird/werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

    Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung seiner Erbrechte erteilt.

    Köln, 02.01.2012

    Amtsgericht

    Hüsgen, Rechtspflegerin