32 VI 516/11
Am 13.09.1974 verstarb in Köln die am 01.09.1891 in Stadtoldendorf (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Martha Haase.
Als gesetzl. Erbe/Erbin/Erben komm. in Betracht:
Kinder der Erblasserin.
Es konnte nicht ermittelt werden, ob der Sohn August Joseph Haase, geb. 26.08.1921 in Köln, vermisst seit Januar 1943 bei Sacherowko nahe Woronesch/Russland, den Erbfall erlebt hat und evtl. Abkömmlinge hinterlassen hat.
An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
D. in Betracht komm. gesetzl. Erbe/Erbin/Erben wird/werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.
Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung seiner Erbrechte erteilt.
Köln, 02.01.2012
Amtsgericht
Hüsgen, Rechtspflegerin