Antwort auf: Vorstellung

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#27247

mungo
Teilnehmer
    • Beiträge: 29
    • ★★

    Hallo Mario,

    so ist das. Du suchst in Deutschland und ich in der Schweiz.

    Leider kann ich dir zu Deinen Vorfahren keine Auskunft geben. Ich bin mir aber recht sicher, dass Dir das Stadtarchiv Großenhain weiterhelfen kann oder Dir Auskunft gibt. Zu Geburten 1908 müssen sie Dir alles angeben, da die 110 Jahre Sperrfrist laut Personenstandsgesetz vorbei sind. Außerdem kannst Du Deine direkte Abstammung wohl nachweisen, so dass Sperrfristen dabei nicht wirklich gelten sollten. Meine Erfahrung ist, dass die Archive sich offen für solche Anfragen zeigen – ist in der Regel kostenpflichtig.

    Nun eine Frage an Dich: Mein Großvater wurde in St-Blaise bei Neuchatel 1884 als uneheliches Kind geboren. Es existieren nur noch Urkunden nach der Legitimation seines Vaters, wo mein Großvater schon einige Jahre alt war. Mich interessiert nun der Original-Geburtseintrag von ihm. War sein Vater wirklich sein Vater? Auf mehrmalige Anfragen in St-Blaise bei Stadt und Kirche auf  deutsch, französich, englisch kommt keinerlei Antwort. Wie macht man das in der Schweiz? Was dürfen die schweizer Behörden?

    Gern darfst Du mir auch unter myschka@onlinehome.de antworten, falls Deine Antwort den “Rahmen des Forums übersteigt”.

    Viele Grüße von Helgard Elisabeth.