Vogt Brandenburg
Die Vögte zu Brandenburg
7. kwietnia 2019
Brandenburger Kirchengeschichte
Kirchengeschichte Brandenburg
18. kwietnia 2019
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Domaene Brandenburg

Sie war zunächst sehr groß. Als sich aus diesem Grund kein Generalpächter finden ließ, teilte man 1725 den vorhandenen Bereich in die drei Ämter Brandenburg, Kobbelbude und Uderwangen auf. Der Generalpächter der Domäne Brandenburg erhielt „außer allen wirtschaftlichen Befügnisse in seinem Bezirk auch die Zivilgerichtsbarkeit über die Amtsbauern und im Jahre 1725 auch über die Kölmer und Freien“. Der Generalpächter „war zugleich landwirtschaftlicher UnternehmerKornschrei und staatlicher Beamter“ und besaß wie einst die Amtshauptleute eine Machtfülle, die allerdings dem Staate zugute kam. Tüchtige Generalpächter erhielten den Titel Oberamtmann und Amtsrat. Alle in Brandenburg tätig gewesenen Generalpächter – im 19. und 20. Jh hießen sie Domänenpächter – gehörten dem bürgerlichen Stande an und stammten aus Preußen.
Seit der Einführung der Generalpacht im Jahre 1725 entfielen die bis dahin von den Hauptämtern geführten Amtsrechnungen. Der Generalpächter fertigte eine Domänenamtsrechnung an. Haupt- und Domänenamt waren fortan zwei selbständige Behörden, die im Brandenburger Schlosse ihren Sitz hatten.
Das spätere Domänenamt Brandenburg, zu dem die Vorwerke Brandenburg, Kainen und Kranzberg, die Schäferei Kainen und die Amtsbrauerei mit dem Krugverlag gehörte, war seit 1696 an den Kornschreiber des Hauptamts, Christoph Büttner, verpachtet, dessen auf 12 Jahre belaufender Kontrakt mehrmals verlängert und 1725 in eine Gerneralpacht umgewandelt wurde. Seine von ihm zu leistende Kaution war auf ein Drittel der jährlichen Pachtsumme festgesetzt. Sein Gehalt betrug 150 Taler. Als Schreiber im Amt wirkte Büttners Sohn Gottfried Büttner, der 1744 sein Nachfolger als Generalpächter wurde.

Im Jahre 1772 bestand das Gesinde aus 8 Gärtnern und Instleuten, 5 Knechten, 2 Jungen, 8 Mägden und einem Hirt. Außer ihnen waren der Generalpächter des Vorwerks auf 22 scharwerkende Bauern angewiesen von Tengen 2, Schoischen 2, Wangitt 3, Perwilten 5, Sollecken 5, Patranken 5. Sie vollführten ganzes Scharwerk, während ein Bauer von Pinnau nur halbes Scharwerk leistete. Sie waren verpflichtet, ihre zugemessenen Theile in Acker und Wiesen zu beschaarwerken, wofür jedem jährl. Überhaupt vor 1 gz. Scharwerk 4 Taler oder für ein halbes 2 Taler vom Beamten auf den Zins abgeschrieben werden, alles übrige muß Beamter mit eigenem Angespann, Gesinde und Tagelöhnern bearbeiten.

 

Zur Mühle Kobbelbude sind 1732 gemeldet gewiesen (Mühlenzwang): mit Anzahl d Pers.: Vorwerk Kobbelbude 58, Globuhnen 59, Sollnicken 55, Solecken 34, Pinnau 5, Barsen 36, Stobecken 16, Tengen 16, Schoschen 15, Wangitten 30, Liepnicken 70, Hinterwalde 23, Ramsen 34, Lichtenhagen.

 

Die Kalkbude

Sie gehörte auch zur Domäne Brandenburg – lag am Haffstrand, wo die vom Haff ans Land geworfenen Kalksteine gesammelt und gebrannt wurden. In den Jahren 1425 und 1437 zinste der Krüger Lorenz Prusze zur Kalkbude 4 Mark und 30 Hühner auf Martini an den Hauskomtur. Im Januar 1515 sollte der Statthalter zu Brandenburg, Kraft von Vestenberg, durch die Fischer von Patersort mit einem Bording 10 Last Kalk von Brandenburg nach Balga befördern lassen. Am 20. Januar berichtet er dem Hochmeister, daß weder in Patersort noch im Gebiet Brandenburg solch ein Schiff vorhanden sei, er müsste einen Bording von Königsberg kommen lassen, um den Kalk fortschaffen zu können. Die Kalkbude mit dem Kalkofen, der im Jahre 1602 ausgebessert wurde, hat bis ins 19. Jh hinein bestanden. Dann blieben die Kalksteine aus, wahrscheinlich bedingt durch eine anders gerichtete Strömung im Haff.

 

Die Brauerei und die Brennerei im Hof Brandenburg waren auch von erheblicher Bedeutung. Da in früheren Jahrhunderten Kaffee und Tee noch unbekannt werden, war Bier alltägliches Getränk. Im Brandenburger Schlosse braute der Hausbräuer mit seinen Gehilfen Brandenburger Bier. Der Bräuer bezog im Jahr 1602 10 Mark Bargeld und ein recht ansehnliches Deputat, seine Gehilfen bekamen 11 Mark Bargeld.Der Brandenburger Amtshauptmann Fabian Burggraf zu Dohna förderte das Brauwesen und stellte an den Hausbräuer Hans Schilling hohe Anforderungen, so daß dieser am 4. Februar 1632 nach fast 30-jähriger Tätigkeit um seine Entlassung und um ein lebenslängliches Deputat von je 10 Scheffel Korn und Malz, 2 Achtel Holz und von jedem Gebräu eine Tracht Treber erbat, damit er sich, sein Weib und seine Kinder erhalten könne. Durch die schwere Arbeit – er hatte zu Dohnas Zeiten wöchentlich 2 bis 3-mal brauen müssen – seien seine Kräfte geschwächt, auch habe er mehr Böses als Gutes ausgestanden und eine schlechte Besoldung (30 Mark) gehabt.
Im Jahre 1762 wurde der Neubau des Brau- und Malzhauses höchst nötig, es wurden aber nur die Hälfte der Baugelder bewilligt. In den Jahren 1766 bis 1772 stellte die Amtsbrauerei jährlich durchschnittlich 473 Tonnen Bier her, das die Krüger als Amts- oder Schlossbier im Flecken Brandenburg und in mehreren Dörfern (auch des Vorwerks Kainen) verkauften.
Der Amtsbräuer Michael Hennig erhielt 1772 10 Taler 3 Slbgr. Bargeld und ein Deputat (Roggen, Gerste, Grütze, Hafer, Erbsen, Heu, Bier, Malz und Holz), das mit 17 Talern 51 Slbgr 15 Pf. Bewertet wurde. Die beiden Gärtner, die beim Bierbrauen halfen, wurden hauptsächlich mit mehreren Tonnen Bier entschädigt. Im Jahre 1802 wurden 379 Tonnen Bier und auch 14 Ohm Branntwein hergestellt, im Jahre 1808 erbrachte die Brauerei 622 Taler 51 Slbgr und die Brennerei 75 Taler 69 Slbgr.

Zum Vorwerk bzw. zur Domäne gehörte auch eine Ziegelscheune, bei der im Jahre 1543 vier Häuser erwähnt werden. Sie hat Jahrhunderte bestanden und lieferte nicht nur für das Schloß und seine Höfe, sondern auch für verschiedene Gebäude im Hauptamt Brandenburg Ziegel- Feuer- und Dachsteine.

Von besonderer Wichtigkeit, besonders in der Ordenszeit war die Fischerei, als an den vielen Fastentagen nur Fischgerichte auf die Tische kamen. Das Haff und die zahlreichen Teiche und Heller lieferten mehrere Arten schmackhafter Fische. Drei Heller beim Schlosse Brandenburg versorgten am Anfang des 17. Jh das Schloß Brandenburg, der Mittelteich war mit Karpfen, die 3 Heller beim Hof Brandenburg und die 3 Heller beim Hof Kainen waren mit Karauschen besetzt. Ertragreich war auch der 12 Moregen große Mühlenteich, der Kupfer- (8 Morgen) und der Schilfteich (6 Morgen) waren wüst. 50 Jahre später (1652/53) enthielt der Mühlenteich Hechte, Karauschen und andere Speisefische. Der Mittel- und Oberteich sowie 3 kleine Heller beim Hause Brandenburg lieferten dem Schlosse die Fische, Die 4 kleinen Heller beim Hofe Kainen waren mit Karauschen besetzt. Bedeutender war die Haffischerei, die in der Wiek im sogenannten Niederhaff mit 14 Zügen für die kurfürstliche Tafel in Königsberg ausgeübt wurde. Dem Schlosse Brandenburg standen 8 Züge zu. Außerdem wurde im Haff – außerhalb des Niederhaffs – zum Besten der kurfürstlichen Tafel gefischt, des Sommers mit Säcken, Strandgarn, Staknetz und Klappen, des Winters mit dem großen Wintergarn. Gefangen wurden Stör, Lachs, Hecht, Brassem, Karpfen, Aal, Zander, Zärte, Plötz uam. Auch die Seen, Flüsse und Bäche ergaben allerlei Fische.
Im Jahre 1772 erbrachte die Fischerei im Amt Brandenburg 124 Taler, an erster Stelle standen die Fischerei im Wangittschen Winkel (30 Taler) und die Sack-, Sommer- und Winterfischerei. Am geringsten war der Ertrag im Frisching. Im Jahre 1808 wurde der Ertrag aus der Haffischerei mit 64 Talern 30 Slbgr angegeben.

An der Spitze des Hauptamts Brandenburg stand der Amtshauptmann, sein Stellvertreter war der Burggraf. Beide wurden in ihren Verwaltungsarbeiten unterstützt von dem Amtsschreiber, Kornschreiber, Kämmerer oder Wirtschaftsmeister, mehreren Unterbedienten, Wachtmeister, Torwächter u.a. wie zahlreichem Gesinde.
Der Amtshauptmann war verantwortlich für „alle Zweige der Verwaltung: die Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der Domänen, das Militärwesen, die Steuersachen, das Kirchen- und Schulwesen, die Rechtsprechung, die Aufsicht über die Städte usw.“ Während der Regierungszeit des Großen Kurfürsten wurden dem Amtshauptmann einige, unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich dem Großen weitere Verwaltungsbefugnisse genommen. Diese Entwicklung entsprach dem „Streben des absolutistischen Staates“. Im Jahre 1751 wurden die Amtshauptmannschaften aufgelöst. Die lezten Amtshauptleute Brandenburgs seit 1719 waren hohe Offiziere, für sie war das Amt Brandenburg nur eine Pfründe ohne Amtsgeschäfte, die sie durch Verweser, die von der Regierung eingesetzt wurden, ausüben ließen.
Dem Domänenamt war ein Rentmeister beigegeben, bis 1834 war es Rauscher wurde nach Braunsberg versetzt, an seine stelle trat Reg.-Referendar Drießler, von etwa 1840 bis etwa 1855 Norgarb. Bei dem Hauptamt und bei dem Domänenamt Brandenburg waren noch weitere Unterbeamte beschäftigt: 2 Amtskämmerer, der Tor- oder Gefangenenwächter, der Amtswachtmeister, der Amtsziegler, der Teichwächter, der Seigersteller für die Schloß- oder Amtsuhr, der Schornsteinfeger, der Postknecht (Briefträger). Sie alle wurden bis 1725 vom Hauptamt, ab 1726 vom Domänenamt entlohnt. Der Amtswachtmeister und die Forstbedienten wurden vom Hauptamt besoldet.
Strafen wurden1601/02 vom Gericht verhängt oder vom Amthauptmann (mit den Landgeschworenen) ausgesprochen.



Wenn in alter Zeit ein Bauer oder gar ein Dorf oder eine Stadt abbrannte, so mussten die Betroffenen in ihrer Gegend so lange betteln gehen, bis sie das nötige Holz, Pferde und Arbeitskräfte zusammen hatten. Wie leicht konnte da aus einem Brandbettler ein Berufsbettler werden. Die Amtshauptleute unterstützten deshalb die Bildung von „Vergleichchen“ oder „Brandordnungen“, die im Prinzip dasselbe waren, die unsere heutigen Brandschadenhilfsvereine.
Den ältesten bekannten Vergleich schlossen die Freien des Eichholzer Gebiets am 12. Oktober 1595. Die Orte Waltersdorf, Rehfeld und Birkenau vereinigten sich am 27. März 1601 zum Waltersdorfschen Vergleich. Die Bewohner des Brandenburger Gebiets folgten erst am 25. Februar 1649. Ihre „Brandt Ordnung“ steht im Ostpr. Fol. 159a, Blatt 145 (Staatsarchiv Königsberg) hier wörtlich, mit neuzeitlicher Interpunktion:

 

Die Brandt Ordnung der Brandenburgischen Freyen, Krüger, Schultzen und anderer Leute mehr. Gottfried Freiherr zu Eylenburg, Churf. Brandbg Landrat u. Hauptmann zu Brbg, erlässt am 25.2.1649 die erste „Brandordnung“ – QMS E 187

Kundt vnnd zu wissen sey Jedermänniglichen, Insonderheit denen daran gelegen und solchen zu wissen nötig, das im heüttigen vnten gesetzten dato im Ambt vor mir nach Specificirte Freyen, Schultzen vnd Krüger erschienen,
Allß: die Sechs Freyen zu Legnitten, die drey Freyen hinter dem Buchwaldt (Gegend von Ludwigsort), Siedlers, Kuntzen und Dagewitten, die beiden Krüger zu Padersorth, der Schultz, Krüger vnd Frey zu Perschke, die beidenn Freyen zu Packerau, Andreas John oder künfftiger Besitzer von (Kl.) Hoppenbruch, die beiden Krüger zu Perwilten,
(aus dem Kreis Pr.Eylau:) Frey, Schultz und Krüger zu Globuhnen, die beiden Freyen vnd Krüger zu Liebnicken, drey Freyen zu Sollau, Frey zu Dobenicken (Döbnicken) vnd Schmerckstein, der Hohekrüger (Hoher Krug lag zwischen Maulen und Haffstrom), (aus dem Kreis Königsberg:) der Kalligische Krüger (Kalgen), Thomas Wichert zu Wardienen, der Frey und Krüger zu Codrienen (Godrienen), der Schultz zu Gollau, der Schultz vnd Krüger zu Ludwigswaldt.

Verlautbahrende, wie sie vnter sich ernstlich erwogen vnd zu Hertzen genommen, welcher gestaldt Gott der Allmächtige in seinem gerechten Zorn bis anhero einen vnd den andern benachbarten entweder durch wetterschläge oder andere zufälle mit Feuersbrunst gestraffet vnd heimgesuchet, das also die Jenigen, so solch unglück getroffen, in groß Jammer vnd bedürfftigkeit gesetzet, in armuth gerathen vnd also, durch manglung Christlicher erbarmung vnnd hülffe, so leicht nicht wieder zum Bau oder einen stück brod gelangen können: dannhero Sie sich vnter einander auß gutten Christlichen vorsatz vereiniget, eine gewisse Brandt ordnung Crafft dieses zu Stiefften, wie Sie denn solche auch nachfolgendt beschlossen und dabey Steif vnd vest zu verharren angelobet!

1. Erstlich soll ein Brand Laade gestiefftet vnd mit zweyen Schlössern wohl verwahret, auch an einen sichern orth oder in eine Kirche gesetzet werden. Die Schlüßell von selbiger sollen alle Jahr die beiden darzu erkohrene bey sich haben, damit keiner ohne des andern vorwißen darzu gehen oder etwas herauß nehmen könne.

2. Soll jährlichen von obbemelten Gülde Brüdern Vierzehen tage nach Weynachten Eine Mark 30 Schilling ein jeder in die Laade abzulegen verbunden sein, vund wer hierin seumig, soll denselben doppelt erlegen vff daß ein capitahl gesamblet vund künftig dem Schaden Leidenten damit könne außgeholffen werden, doch mit beliebung aller obbenanten Freyenn, Schultzen und Krüger, da auch – Gott wolle aber in gnaden verhütten – einer oder der andere mit Feuersbrunst sollte heimgesuchet werden.

3. Sollen Vors dritte drey und drey eine Eichen Schwellen vnd eine Dannen Rahm bey dem abgebrandten zu vfbauung ohne entgeldt bey Schaffen vnd anrücken, deßgleichen ein jeder einen Eichenen Ständer oder – in mangelung dessen – ein Dannenstück davon zwey Ständer gemacht werden können, Item Zwey vnd Zwey Eine Mauerlatte vnd einen Balcken, wie nicht weniger ein jeder Einen Riegell vund ein Spaarstuck, Sieben Laten, Ein schock Bundt deck Strohe dem schaden Leidenten anschaffen, beschlagen, Latten, Göhren vnd Decken. Auch jeder sein Volck selbst beköstigen vnd alles verrichten helffen, über daß so soll jeder dem Abgebrandten zur Hülffe Zwey Schffl. Korn, zwey Schffl. Gerste, Ein Virtell Schffl. Erbsen vnd alle ingesambt einen Schffl. Leinsahmen geben.
Dieses obige alles haben vorgedachte Freyen, Schultzen vnd Krüger vest zu halten, nicht allein versprochen, sondern auch das Ambt ersuchet, diese vereinigung zu vefestigen. – Weillen dann solch Ihr suchen vff keinem vnbeilligen wegen beruhet, allß ist diese vergleichung dem Ambtbuch inserirt, von mir endes benannten, zu der zeit Christi Br. Pr. Landt Rath vnnd Haubtman alhier, mit eigener Hand unterschrieben vnd mit dem Chrfr. Ambtssiegell becräftiget worden.
Datum Brandenburg, den 25. Februar Anno 1649 (L.S.)                                       Gottfried Freyherr zu Eylenburg.

Nachdem das Hauptamt Brandenburg 1751 aufgelöst und für die Hauptämter Brandenburg, Balga, Bartenstein und Pr. Eylau das Brandenburgische Justizkollegium geschaffen worden war, wurden im Jahre 1752 in Preußen in 10 landrätliche Kreise eingerichtet, die bis 1818 bestand hatten. Die Hauptämter Brandenburg, Balga und Pr. Eylau wurden zum Kreis Brandenburg zusammengefasst, dessen erster Landrat Wilhelm Erhard von Brumse wurde. Sein Amtssitz war Domnau.

Der Marktflecken Brandenburg, der zum Theil ziemlich wohl bebauet ist, und mehrentheils von Fischern bewohnet wird, liegt am frischen Haff, in welches hier der Fluß Frisching fällt.

Befehl v. 27.5.1812: Brandenburg u.a. Orte müssen Verpflegungsstationen einrichten, in Brandenburg auch 4 Feldbacköfen, jeder soll täglich 500 Portionen backen, auch in vielen Orten zwangsweise Fuhrwerke stellen, die wochenlang oder evtl. ganz wegblieben. Buch Natg

Kunststrasse nach Heiligenbeil

Nach einer Zeichnung um 1817 mit der projektierten Kunststraße von Königsberg nach Heiligenbeil

In 1802 und 1808 wird die Flächengröße der Domäne Brandenburg mit den Vorwerken wie folgt angegeben:
Brandenburg – 33 Hufen, 20 Morgen = 1304,8 ha, 85 magdeb. Hufen, 11 Morgen
Kainen – 56 Hufen, 23 Morgen, 57 magdeb. Hufen, 21 Morgen
Kranzberg – 46 Hufen, 29 Morgen, 48 magdeb. Hufen, 7 Morgen
(Kleine Arrendestücke) –  3 Hufen, 28 Morgen.

Im Jahre 1808 wird betont, „die Ländereien der kölm. Krüge liegen mit dem Vorwerk Kainen im Gemenge” Heimatblatt Heiligenbeil 12-1967 ab Seite 127

Die Einwohnerzahlen für die Domänenvorwerke betrugen

1817 1835 1846 1867 1905
Brandenburg 148 178 104 247
Kainen 31 96 105
Kranzberg 37 69 36

Amt Kobbelbude: Zur Mühle Kobbelbude gewiesen sind mit Anzahl d Pers
1732.: 1736:
Pinnau – 5, Honigbaum – 18, Schoschen – 15, Pockarben – 21, Tengen – 16, Tengen – 15 / Hoof Gerichts Räthin von Pudeweltz, Tengen – 33 Einw1.2 333

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