Komturei Brandenburg
Die Komturei zu Brandenburg
5. April 2019
Domaene Brandenburg
Die Domäne Brandenburg
9. April 2019
Komturei Brandenburg
Die Komturei zu Brandenburg
5. April 2019
Domaene Brandenburg
Die Domäne Brandenburg
9. April 2019
Vogt Brandenburg

1. Hans von Kottwitz – ab 16.-17.7.1499
2. Hans von der Gablenz  + 1540 – 1501 – 1513
3. Kraft von Vestenberg – 1518 – 1525

Eine Beschwerdeschrift ohne Namensunterschrift – vielleicht von seinem Nachfolger Kraft von Vestenberg oder von einem seiner Feinde verfaßt – deckt mehrere Veruntreuungen, Nachlässigkeiten und Eigenmächtigkeiten auf. Gablenz wird beschuldigt, sich mit Amtsinventar bereichert zu haben. Er hat z.B. Carspferde, d.h. Pferde auf dem Hof Brandenburg, auch andere Pferde und Kühe bei sich eingestellt, so daß gar wenig Pferde allenthalben in den Hoffen sind und der Acker nicht bestellt werden kann. Uffm schloss Brandenburg sind nur alte böse Kessel, die do nicht tugen, wie kaum brauchbare Braubütten vorhanden. Viele Gebäude – Mühlen und Scheunen, vor allem die in Kobbelbude – sind verfallen. An Fischereigarnen hat der Vogt seit 3 Jahren nichts Neues angeschafft bis auf das Wintergarn, das er vom alten Pfleger in Lötzen für 20 Mark gekauft hat und nichts taugt. Keutel sind gar nicht vorhanden.
Vier Jahre lang hat der Vogt Geld und Hafer des Fastenlagers behalten und ist dadurch dem Orden 1200 Mark und 20 Last Hafer schuldig. Aus den Speichern zu Bartenstein hat er sich 8 Last Korn und 2 Last Mlaz geben lassen, aber nie etwas zurückerstattet. Ebenso hat er für sich aus dem Hof Kobbelbude je eine Last Korn und Weizen, aus dem Hof Trinkeim eine Last Korn in Königsberg verkauft, dazu mehrere Tonnen Honig für sich verbraucht und dem Kämmerer wie dem Gesinde nicht den vollen Lohn ausgezahlt.

Der unbekannte Beschwerdeführer muß die Verhältnisse gut gekannt haben, sonst hätte er nicht solche beschämenden und schwerwiegenden Amtsverfehlungen niederschreiben können. Daß die Amtsführung des Brandenburger Vogts Mängel hatte, geht schon aus der Tatsache hervor, daß er im Jahre 1505 um Erlaß hinterstelliger Schuld seines Amts bittet. Es ist anzunehmen, daß er sie im nächsten Jahre, als die Pest im November 1506 im Gebiet Brandenburg herrschte, sicherlich nicht hat abtragen können.

Die Verhältnisse der Brandenburger Domänenvorwerke besserten sich in den nächsten Jahrzehnten kaum, auch nicht, als der letzte Hochmeister, Herzog Albrecht von Brandenburg – Ansbach, im Jahre 1525 den Ordensstaat auflöste und in ein weltliches Herzogtum verwandelte. An die Spitze des Amts Brandenburg trat ein Amtshauptmann, es war der bisherige Vogt Kraft von Vestenberg, der wie sein Nachfolger Amtmann genannt wurde.

Wie stand es nun mit den Einnahmen aus dem Amte Brandenburg? Sie waren trotz seiner Größe nur gering, zumal das Kammeramt Kreuzburg von 1549 bis 1568 der Verwaltung des Amtshauptmanns entzogen war.

Im Jahre 1540 erbrachte das Brandenburger Gebiet, zu dem die Kammerämter und Städte Kreuzburg, Domnau, Friedland und das Amt und die Stadt Pr. Eylau nebst der Stadt Landsberg gehörten eine Einnahme von 2167 Mark 49 Schilling 4 Pf. Von 1552 ab stiegen die Einkünfte von 392 Mark 30 Schilling bis zu 2476 Mark im Jahre 1557, dann fielen sie wieder, so daß im Jahre 1568 die Einnahmen nur 857 Mark 49 Schilling 1 Pf. betrugen.
Die Visitatoren bemerken, daß die 4 Höfe in so einem grossen Ampt wenigk und so gar kein honigk gefeldt. Der großen Einnahme an Bargeld von etwa 5070 Mark jährlich werden nur 2000 Mark an die fürstliche Kammer abgeliefert, das übrige ist im Amt „aufgegangen“. Auch bemängeln sie, daß die Mühlen fast wenigk geben, Käse, Butter, Vieh wenig und nichts an Wild und Getreide einkommt.

Ohne Frage ging die Mißwirtschaft auf die nachlässige Verwaltung des Amtes zurück. die Beamten – darunter sind vor allem der Amtshauptmann und die Amtsschreiber zu verstehen – versuchen mehrfach, sich zu bereichern. Darüber berichtet Kaspar von Nostiz, der von 1540 bis 1578 als Kammerrat Mitglied der Rentkammer war, recht anschaulich. Nostiz klagt, daß in diesem schönen ampt … sher vil wüster huben sind, es bedürfte eines forderen, gutten und unvorrdrossenen hauswirdt .. der nicht auff den heusern liegen, sondern im ampt uff- und niderziehen muß. Im Jahre 1577 erfuhr Nostiz, „das schreiber und borgkgraffe zu Brandenburgk mher viehe in ihren höffenn hetten den mein gnediger Herr“.

Im Jahre 1582 schlugen die Visitatoren für das Amt Brandenburg Ludwig von Rautter zum Amtshauptmann vor, sindtemahl Brandenburg ein schweres weittleufftiges Ambtt ist, und es im Hause in Vorwercken, Mühlen und sonsten allendthalben so baufellig und ubell stehett … und die höchste nothturfftt erfordert solcbhes nichtt lenger ohne einen Haubttmann ledig strehen zu lassen. Wie schwierig die Verhöltnisse im Amte Brandenburg waren und wie erst Ludwig von Rautter seine Aufgabe genommen hat, geht aus seinem Entlassungsgesuch hervor, das er im Jahre 1590 schrieb. Danach hätte er sich um sein Weib und seine Kinder nicht kümmern können, weil er vielfältige Reisen und Verrichtungen vornehmen m0te, auch habe er Leibesungelegenheiten und Schwachheit erduldet und Merkliches von seinem Eigenen zugesetzt. Rautter blieb aber bis zu seiner Ernennung zum Landhofmeister und Regimentsrat im Jahre 1604 in Brandenburg.


Die Domänenvorwerke unterstanden mit ihren Wirtschafdts- und Finanzangelegenheiten bis zum Ende des 17. Jh den Amthauptleuten, diese mußten bis zum Jahre „1640 laut Regimentsnotel von 1542 und dem Gnadenprivileg von 1549 dem angesessenen Adel entstammen“. „Das Hauptamt Brandenburg war seit jeher das „vornehmste“ unter allen Hauptämtern. Sein Hauptmann stand den Landtagen als Landratsdirektor (auch Landesdirektor) vor. Mit den Hauptleuten der drei anderen nahe bei Königsberg gelegenen „Oberhauptämter“ Schaaken, Fischhausen und Tapiau, sowie den Bürgermeistern der Städte Königsberg nahm er während des 16. und 17. Jh in bestimmten Fällen neben den Oberräten an den Regierungsgeschäften teil.
Alle 27 bekannten Amtshauptleute in Brandenburg wie auch die fünf Verweser gehörten dem einheimischen Adel an, der „zwischen 1540 und 1640, dem Jahrhundert höchster innerer Machtentfaltung, der Stände bei gleichzeitig geringstem Einfluß der Herrscher in der preußischen Geschichte“, sich nur seinen adligen Standesgenossen, Freunden und lieben Verwandten in der Rentkammer in Königsberg verantwortlich“ fühlte. „Die Amtsgeschäfte wurden zugunsten der durchweg vorhandenen eigenen landwirtschaftlichen Betriebe meist vernachlässigt, Bestechungen und Korruptionen waren an der Tagesordnung. Das Vorbild des späteren preußischen Beamten gaben diese Beamten nocht nicht ab.“
Nicht ohne Grund ist deshalb schon am Ende des 17. Jh den Amtshauptleuten „die Aufsicht über die Wirtschaft der Höfe, die Leitung des Scharwerks der Untertanen, die Einnahme aller Erträge und Gefälle und die Rechnungsführung“ genommen worden, um ihren entscheidenden Einfluß in ihrem Bezirk einzudämmen, vor allem durch die Übergabe der Domänen an einen Pächter. Diese entscheidende Maßnahme entsprach – wie Hannelore Juhr es ausdrückt – „dem Bedürfnis des werdenden absoluten Staates nach einer Steigerung seiner Finanz- und damit seiner Machtmittel“.

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