Hallo zusammen,
Öffentliche Aufforderung
8 VI 97/2012
Am 19.09.2009 verstarb in Köln die zuletzt in Leverkusen wohnhaft gewesene Margot Anna Luise Hupperich geb. Maatz, geb. 23.10.1922 in Grevenbroich.
Als gesetzliche Erben zu ½ Anteil kommen deren Großeltern, väterlicherseits, die Eheleute Wilhelm Ernst Carl August Maatz, geb. 04.08.1848 in Schlawe, und Rosalie Emma Mathilde Alma Maatz geb. Jordan, geb. 04.11.1843 in Tempelburg, bzw. deren neben dem vorverstorbenen Erblasservater Kurt Franz Johannes Maatz etwaigen weiteren Abkömmlinge in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim hiesigen Gericht melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass bezogen auf den ½-Anteil beläuft sich auf etwa 275.000 Euro.
Leverkusen, 2. März 2012
Amtsgericht, Abt. 8
Viele Grüße
Simone
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