Hallo zusammen,
in der Berliner Zeitung vom 19. / 20. Mai 2012 fand ich folgendes:
In dem Nachlassverfahren der am 12.10.1919 in Berlin-Prenzlauer Berg geborenen und am 07.02.2000 verstorbenen, zuletzt Albertinenstr. 20, 13086 Berlin wohnhaft gewesen
Hedwig Martha Margarethe Kolletschke geb. Wittiber
Kämen als Erben zu je 1/6 oder weniger in Betracht. Die Abkömmlinge des Großvaters väterlicherseits Heinrich Wittiber – verstorben am18.01.1907 in Berlin Charlottenburg – aus der Ehe mit Helene Marie Wittiber geb. Peukert – und zwar Helene Wittiber geb. 1876 in Fraustadt und Waldemar Alexander Arthur Wittiber geb. 14.10.1878 in Fraustadt sowie die Abkömmlinge des vorgenannten Großvaters Heinrich Wittiber aus der Ehe mit Henriette Wittiber geb. Pagel.
Meldet sich binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung niemand aus dem gesuchten Personenkreis seine Rechte unter Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses beim hiesigen Gericht an, wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Rechte erteilt werden. Der ggf. auf diese Stämme anteilige Wert des Nachlasses beträgt ca. 4.600 Euro.
Geschäfts-Nr.: 60 VI 70/00
Viele Grüße
Simone
http://www.Ahnen-Triller.de