Hallo zusammen,
in der Berliner Zeitung vom 09. / 10. Februar 2013 steht folgendes:
61/60 VI 101/02
Beschluß
in dem Nachlaßverfahren des am 16.03.1915 in Breslau / Polen geborenen und am 13.02.2002 verstorbenen , zuletzt Jacobsohnstraße. 53B, 13086 Berlin wohnhaft gewesenen Erich Paul Rother konnten keine Erben ermittelt werden.
Personen, denen Erbrechte zustehen, werden aufgefordert, diese innerhalb von 6 Wochen seit Veröffentlichung beim Nachlaßgericht geltend zu machen. Andernfalls wird fiskalisch Erbrecht festgestellt werden. Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 90.000Euro.
13086 Berlin, 21.01.2013 Amtsgericht Pankow/Weissenssee, Abt. 61
Viele Grüße
Simone
http://www.Ahnen-Triller.de