Quelle: Amtsgericht Leipzig
Öffentliche Aufforderung
502 VI 0232/00
Am 23.12.1999 verstarb Emma Helene Deubel, geb. am 26.10.1919 in Leipzig, zuletzt wohnhaft Am Vorwerk 15, 04329 Leipzig. Als gesetzlicher Erbe kommt ein weiteres Kind (weder Name noch Geburtsdatum und -ort bekannt) der Anna Linna Ulbricht, geb. Renker, geb. 29.03.1881, verst. 31.01.1968, zu 1/96-Anteil; ein weiteres Kind des Richard Max Deubel (weder Name noch Geburtsdatum und -ort bekannt), geb. 16.10.1901, verst. 08.06.1977, zu 1/216-Anteil; Otto Hermann Renker, geb. 10.09.1874 zu 1/7-Anteil in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlaß soll insgesamt etwa 4.500,00 EUR betragen.
Leipzig, 19.07.2006