Quelle: Amtsgericht Leipzig
Öffentliche Aufforderung
501 VI 2245/05
Am 16.05.2005 verstarb Alfred Fresin, geb. am 19.12.1926 in Knipstein, Krs. Heilsberg, Ostpreußen, zuletzt wohnhaft Eisenbahnstr. 11 in Leipzig. Als gesetzliche Erben kommen die Eltern Valentin Fresin, geb. 16.02.1896, vermißt seit 1945 und Martha Fresin geb. Strehl, geb. 21.06.1897, verst. 03.10.1945 in Knipstein bzw. deren Kinder Otto Fresin, geb. 05.05.1925, vermißt seit 1944 und Ernst Fresin, geb. 30.05.1923, gefallen 02.09.1944 in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass soll etwa 6.000,00 EUR betragen.
Leipzig, 24.04.2006