Amtsgericht Gelsenkirchen
Öffentliche Aufforderung
39 VI 374/10
Am 30.07.1999 verstarb in Gelsenkirchen-Altstadt die am 28.09.1919 in Stallupönen (späterer Name Ebenrode, Ostpreußen jetzt Russland) geborene zuletzt in Gelsenkirchen-Altstadt wohnhaft gewesene Mia Goldenberg geborene Koschwall.
Die Verstorbene war Witwe des am 29.10.1982 vorverstorbenen Hermann Goldenberg. Die Erblasserin hatte einen Sohn, Josef Peter Goldenberg, geb. am 07.01.1950, vorverstorben am 17.04.1987 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen.
Vater der Erblasserin war Eduard Koschwall, geb. am 10.04.1981. Der Vater der Erblasserin ist vorverstorben. Die Personalien der Mutter sind trotz umfangreicher Ermittlungen nicht bekannt, da ein Abstammungsnachweis der Erblasserin hinsichtlich der Mutter nicht mehr beschaftt werden konnte. Ob Geschwister bzw. Halbgeschwister der Erblasserin vorhanden sind, ist ebenfalls nicht bekannt.
Da die Personalien der Mutter oder auch der Großeltern mütterlicherseits nicht bekannt sind, konnten keine Erben der müttlerlichen Linie ausfindig gemacht werden.
Als Erben in Betracht kommende Verwandte mütterlicherseits bzw. deren Rechtsnachfolger werden daher gebeten sich unter genauer Darlegung der Verwandschaftsverhältnisse binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Gelsenkirchen zu melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Vater der Erblasserin, Eduard Koschwall wurde am 10.04.1881 als Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Eduard Koschwall und Eva Koschwall geborene Skrandszewski geboren. Aus der Ehe der Großeltern sind insgesamt 7 Kinder hervorgegangen. Uneheliche Kinder sind nicht bekannt.
Die Namen der Kinder lauten:
1.) Elisabeth Koschwall,
2.) Eduard Koschwall, geb. am 10.04.1881
3.) Franz Koschwall, geb. am 17.06.1878, vorverstorben am 25.09.1959
4.) Auguste Koschwall
5.) August Koschwall, geb. am 01.10.1887, vorverstorben am 11.11.1962
6.) Anna Koschwall
7.) Minna Koschwall.
Der Verbleib der Elisabeth, Auguste, Anna und Minna Koschwall konnte nicht geklärt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese bereits vorverstorben sind, sodass an ihre Erbstelle Ihre Abkömmlinge treten.