Quelle: Amtsgericht Leipzig- Nachlassgericht
Öffentliche Aufforderung
Am 09.06.1998 verstarb Hans Arthur Kriegel, geb. am 15.09.1904 in Markneukirchen, zuletzt wohnhaft Burgstraße 10, 04109 Leipzig. Als gesetzliche Erben kommen Abkömmlinge folgender Personen in Betracht:
Anna Marie Kriegel, geb. am 26.02.1872 (Schwester des Erblasservaters);
Eltern (vor 1840 geboren) des August Johann Karl Kriegel (Erblassergroßvater väterlicherseits);
Eltern (vor 1840 geboren) der Christiane Kriegel (Erblassergroßmutter väterlicherseits);
Franziska Emelie Amalie Müller, geb. am 01.07.1834 (Schwester des Erblassergroßvaters mütterlicherseits);
Friedrich August Müller, geb. am 28.08.1842 (Bruder des Erblassergroßvaters mütterlicherseits);
Franz Gustav Hermann Müller, geb. am 27.09.1851 (Bruder des Erblassergroßvaters mütterlicherseits);
Carl Ferdinand Ludwig Neubauer, geb. am 16.05.1842 (Bruder der Erblassergroßmutter mütterlicherseits);
Friedrich Heinrich Carl Köhler, geb. am 07.11.1868 (Neffe der Erblassergroßmutter mütterlicherseits);
Minna Louise Köhler, geb. am 12.05.1873 (Nichte der Erblassergroßmutter mütterlicherseits);
Lina Else Köhler, geb. am 22.05.1881 (Nichte der Erblassergroßmutter mütterlicherseits)
An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten wiederum dessen Abkömmlinge. Die genannten Personen konnten trotz umfangreicher Recherchen eines Erbenermittlungsbüros teilweise aufgrund vernichteter Urkunden nicht ermittelt werden. Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass soll insgesamt etwa 60.000,00 EUR betragen. Es kommt die Erbfolge der 4. Erbordnung zum Tragen. Es sind bereits mehrere Miterben ermittelt.