Hallo zusammen,
in der Berliner Zeitung vom 19. / 20. Mai 2012 fand ich folgendes:
In dem Verfahren zum Zweck der Feststellung des Zeitpunkts des Todes der Emma Krotoschin geb. Cohn, geboren am 29.11.1873 in Neuruppin / Brandenburg, zuletzt wohnhaft gewesen in 10707 Berlin, Konstanzer Str. 59, hat das AmtsgerichtCharlottenburg beschlossen: Als Zeitpunkt des Todes wird der 08.05.1945 festgestellt. Dieser Beschluss beruht auf §§ 1 Abs. 2, 39 ff VerschG. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsansteller.
Amtsgericht Berlin Charlottenburg 70 II 203/11
Viele Grüße
Simone
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