Quelle: Amtsgericht Leipzig
Amtsgericht Leipzig
Öffentliche Aufforderung
503 VI 2857/05
Am 14.09.2005 Annemarie Emmi Berta Schädrich, geb. am 28.02.1923 in Leipzig, zuletzt wohnhaft Georg-Maurer-Straße 01, 04279 Leipzig.
Als gesetzlicher Erbe kommen ggf. die weiteren Kinder der Erblassergroßeltern mütterlicherseits, d.h. von Albina Theresa Schröter, geb. Kempfe, geb. 09.03.1851 und Heinrich Theodor Schröter, geb. 29.09.1842, verst. 21.05.1923 außer Wilhelm Richard Schröter, geb. 26.11.1879 in Leipzig, verst. 31.10.1959, Bernhard Theodor Alfred Schröter, geb. 15.10.1877 in Leipzig, verst. 05.04.1946, Marie Margarete Schrödel, geb. Schröter, geb. 10.12.1883 in Leipzig, verst. 27.11.1964, Gertrud Amalie Schröter, geb. 05.09.1881 in Leipzig, verst. 11.01.1949 und Emma Elisabeth Dürll, geb. Schröter, geb. 29.11.1875 in Leipzig, verst. 04.04.1901 in Betracht.
An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlaß soll etwa 85.000,00 EUR betragen.
Leipzig, 09.10.2006