Quelle: Amtsgericht Leipzig
Öffentliche Aufforderung:
503 VI 3656/04
Am 29.09.1973 Friedrich Walter Schindler, geb. am 24.04.1899 in Kleinwiederitzsch, jetzt Wiederitzsch, zuletzt wohnhaft in Wiederitzsch. Als gesetzliche Erben kommen die Kinder Hans und Gerhard des Bruders Friedrich Hermann Schindler, geb. am 18.01.1889 in Lützschena, verst. am 21.02.1969, zuletzt wohnhaft in Wiederitzsch zu je 1/12-Anteil am Nachlass in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Zum Nachlass soll ein 1/5-Miteigentumsanteil an einem landwirtschaftlichen Grundstück in Kleinwiederitzsch (Wiederitzscher Landstraße) gehören.
Leipzig, 11.01.2006