Quelle Amtsgericht Leipzig – Nachlassgericht
Öffentliche Aufforderung
503 VI 1966/13
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Zum 31.12.1949 wurde Adolph Schlegel, geb. am 15.03.1889 in Lobenstein / Thüringen, zuletzt wohnhaft Schulstraße 1 in Leipzig Wiederitzsch, für tot erklärt.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister des Verstorbenen in Betracht: Julia Martha Valerie, geb. Schlegel, geb. am 15.08.1876, Clara Helene, geb. Schlegel, geb. 19.06.1879, Felix Heinrich Wilhelm Schlegel, geboren am 07.05.1881 und 1949 als Bäcker wohnhaft in der Klemmstraße 7 in Leipzig sowie ein weiterer unbekannter Bruder in Thüringen. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlass soll etwa 20.000,00 EUR betragen.