Quelle: Amtsgericht Leipzig
Öffentliche Aufforderung
502 VI 0978/02
Am 31.01.2002 verstarb Hartmut Robert Walter, geb. am 30.04.1941 in Königsberg, zuletzt wohnhaft Alfred-Kästner-Str. 58, 04275 Leipzig. Als gesetzlicher Erbe kommen die Erblassergroßeltern väterlicherseits (Ida Charlotte Walter geb. Florian und Martin Walter, 1906 wohnhaft Heinrichstr. 32/33 in Königsberg, keine weiteren Angaben bekannt) zu 1/2-Anteil in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Reinnachlaß soll etwa 96.000,00 EUR betragen.
Leipzig, 14.07.2006