Notariat Rottweil
– Nachlaßgericht –
Beschluß vom 15. Juni 2007
Öffentliche Aufforderung
I GR N Nr. 519/2002
In der Nachlaßsache der am 21. November 2002 in Rottweil verstorbenen Agnes Erna Kornhoven geb. Sydow, zuletzt wohnhaft in Rottweil, Schwenninger Straße 55, geboren am 26. Juni 1905 in Bernstein Kreis Soldin, deutsche und österreichische Staatsangehörige.
Über die Existenz und den Aufenthalt der gesetzlichen Erben der Erblasserin ist auch nach jahrelangen Ermittlungen nichts bekannt geworden. Als gesetzliche Erben der Erblasserin könnten die Verwandten der Mutter der Erblasserin, Anna Quoos verwitwete Sydow geborene Ziehm sowie die Verwandten der Großeltern der Erblasserin, Karl Wilhelm Ziehm, geboren am 10. September 1856, und Johanna Caroline Ziehm geb. Utke, geboren am 29. Oktober 1850, in Frage kommen. Die Erben der Erblasserin werden aufgefordert, sich innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Notariat – Nachlaßgericht – Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, zu melden.
Das Notariat – Nachlaßgericht – Rottweil beabsichtigt festzustellen, daß ein anderer Erbe als der Fiskus (Land Baden-Württemberg) nicht vorhanden ist.
Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Notariat – Nachlaßgericht – Rottweil binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldungsfrist nachgewiesen wird, daß das Erbrecht besteht oder daß es gegen den Fiskus (Land Baden-Württemberg) im Wege der Klage geltend gemacht ist.