Amtsgericht Bremen
36 VI 650/08
Am 19./20.06.2002 verstarb in Bremen, ihrem letzten Wohnsitz die am 09.07.1948 in Bremen geborene Ingrid Dürer geb. Daum.
Als Miterben 3. Ordnung kommen in Betracht: Väterlicherseits – eventuelle Abkömmlinge des Konrad Kuhn, geboren am 05.08.1922 in Sternberg – für tot erklärt per 31.12.1945 (1/24-Anteil) sowie eventuelle Abkömmlinge des Adolf Kuhn, geboren am 14.05.1929 in Sternberg (1/24-Anteil).
Beides Kinder der Hermine Kuhn geb. Daum, geboren am 11.02.1899, gestorben am 23.03.1971 und des Max Julius Kuhn, geboren am 18.04.1898, gestorben am 03./04.07.1971.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Bremen anzumelden. Andernfalls wird nach Ablauf der Frist ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Wert des reinen Nachlasses beträgt ca. 315.400 Euro.
Bremen, den 02.02.12
Das Amtsgericht