Antwort auf: Kreis Heiligenbeil – Heimatgeschichtliches aus Zeitungen

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    Die Krüge des Amtes Balga

    Krüge durften nur mit Genehmigung des Komturs zu Balga errichtet werden. Sie hießen in den Dörfern „Kretschen, in den Städten Tabernen (Gastwirt: Kretschner –noch in Familiennamen Kretschmann vorhanden- oder Taber).

    In den Dörfern erhielt meist der Schulze die Erlaubnis, einen Krug anzulegen, entweder frei und quidde, d.h. ohne jede Abgabe oder gegen einen Zins von einer halben Mark.

    Im ganzen Amte waren 24 Krüge, zu denen 25 Huben Land gehörten. Sie leisteten 1675 an Abgaben 176 Mark 12 Sgr, 3 Pf. Zins, 10 Hühner und ein Pferd vors Geschütz. Außerdem waren in Gütern noch adlige Krüge.

    Damit seine Einkünfte nicht geschmälert wurden, durfte kein zweiter Krug eröffnet werden. Wurde in größeren Dörfern ein zweiter Krug eröffnet, so hatte sein Besitzer 2 Mark zu zinsen. Der Krüger schenkte Wein, Meth und Tafelbier. Eine bestimmte Menge Bier mußte er vom Amt beziehen. Den Rest durfte er selbst brauen oder von den Mälzenbräuern in den Städten kaufen.

    Aus diesen Ausführungen, die natürlich nicht vollständig sein können, ist zu ersehen, daß der Krüger den Krug nur als Nebenerwerb hatte, daß er seinen Unterhalt meist aus der Landwirtschaft oder der Fischerei bestritt, daß also der Alkoholgenus nicht so sehr verbreitet war wie heute. Die Krüge waren in der Hauptsache zum Übernachten für Reisende und Fuhrleute in den Dörfern, an der Heerstraße für auswärtige Fischer in den Stranddörfern und zum Unterbringen der Fuhrwerke der Bauern in den Kirchdörfern. In keinem mir bekannten Falle ist ein Krug lange im Besitz einer Familie gewesen.

    Der Schulze zu Hermsdorf durfte sogar bei seinem Kruge Brot- und Fleischbänke haben, Verkaufsstände, wo Brot und Fleisch verkauft wurden. Er hatte 1 Mark zu zinsen 1337. Sollten mehr Krüge angelegt werden, so war von jedem ebenso viel zu zinsen.

    Der Krug in Schönwalde wurde 1663 vom Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm mit 4 Hufen Land an Michel Dück für 1000 Mark verkauft. Von 2 Hufen sollte er jährlich 40 Mark zinsen, von den andern bei Kriegen ein starkes Pferd vors Geschütz stellen. Dückes Nachkommen wohnen noch heute in der Gegend.

    Die Handfeste für den Krug Waltersdorf ist verloren gegangen, und in der Erneuerung von 1494 ist der Krug nicht erwähnt.

    Die Krüge zu Vogelsang, Hussenen, Rossitten und Stolzenberg sind aus späterer Zeit.

    Der Krüger zu Lichtenfeld durfte nach einer Urkunde von 1543 allerlei Hökerwerk als Brot, Fische, Eisen, Licht, Fleisch, Salz, Butter, Käse, Eier und außerdem grobe preußische und lithauische Gewänder verkaufen. Mit Flachs, Vieh, Hanf, Getreide und Hopfen durfte er aber nicht handeln.

    In Eisenberg wurde der Krug 1664 vom Großen Kurfürsten dem Ortspfarrer George Schultz übergeben, weil der Bauer, der in vorher hatte, die 4 Mark Zapfengeld nicht aufbringen konnte und auch die 4 Tonnen Amtsbier nicht ausschenkte. Der Pfarrer hatte nach der Amtsrechnung von 1681 22 Mark Lagergeld zu erlegen, doch gingen die 4 Mark Zapfengeld ab. Nach der Gründungsurkunde von 1308 durfte ihn der Schulze frei und quidde anlegen. 1582 brachte er bei einem Verkauf 40 Mark.

    Der Krüger zu Schönlinde erhielt 1490 2 Hufen Scharwerks frei gegen je 1 ½ Mark Zins und ½ Hufe dem Kruge zu Hilfe gegen 1 Mark Zins.

    Der Krüger zu Bladiau durfte selbst malzen und brauen und allerlei feil haben, doch hatte er 1480 dem Schulzenamt daselbst vom Zapfen 7 ½ Mark zu zinsen 1555 sind dort schon 2 Krüger, die Oberburggraf Christoph von Creytzen erblich mit Bier verlegen durfte.

    Hanswaldes Handfeste für dien Krug wurde 1416 erneuert: Der Kretzner soll 2 Mark zu Maria Lichtmeß zinsen.

    Der Schulze in Hohenfürst durfte einen Krug 1332 gegen einen jährlichen Zins von 2 Mark anlegen.

    Deutsch Thierau hatte noch 1681 einen Krug.

    Von den Fischerdörfern hatte jedes einen Krug, Rosenberg sogar zwei.

    In Alt Passarge ist der Krug durch den Hochmeister Winrich von Kniprode gegründet worden. Die Urkunde ist 1394 erneuert worden. Er erhielt den Krug, einen Acker und 9 Morgen Wiese. Er hatte freie Holzung und Viehweide. Dafür aber jährlich 5 Mark und 6 Skot zu zinsen. Er uns seine Erben sollen mit keinem Kruge überbaut werden, d.h. es sollte kein zweiter Krug eröffnet werden.

    Der Krug zu Leysuhnen wurde 1476 verliehen. Der Krüger erhielt 5 Morgen Acker zum Krug. Aus besonderer Gunst erhielt er das Recht, freies Lagerholz für sich selbst, nicht aber zum Verkauf aus den staatlichen Walde zu holen. Haselstöcke zu Böcheln, und die nötigen Pricken zum Feststecken der Netze. Dafür mußte er 4 geringe Mark gewöhnlicher preußischer Münze 2 zu Martini und 2 zu Pfingsten zinsen. Er sollte jährlich 2 Schock Questen ins Haff legen und den 4. Teil des Ertrages an Aalen dem Orden abliefern. Wenn der Komtur aus Balga im Hofe zu Bewern, der bei Leysuhnen lag, weilte, hatte der Krüger für 4 Personen Fische zu liefern und die Post bis Heiligenbeil und Braunsberg zu schaffen.

    Auch Rade hatte einen Krug, der nur. 4 Hufen hatte und mit 7 Fischern besetzt war.

    Der Krug zu Polnisch-Bahnau wurde 1498 neu von Hyronimus von Gebesattek? Neu verliehen an einen Nikolaus Clauen nebst zwei Morgen Wiese bei Radau und einem Garten. Er durfte Fischerei mit kleinem Gezeuge betreiben im Haff und im Fluße Bäcke vor der Bahnau freies Weichholz zu des Feuers Notdurft und freies Holz zu Fischereigeräten in Carven hauen und sein Vieh in Carvern weiden und einen Morgen Wiese .. der polnischen Bahnau räumen. Er war frei vom Scharwerk, hatte aber .. und 8 Mark zu Martini zu zinsen.

    Der Krug zu Rosenberg wird zum ersten Male 1469 erwähnt, wo der Krüger M.. für ihn das einträgliches Schulzenamt des Dorfes übernimmt. Dieser Krug war 1544 ausgetalket? Mit 8 Morgen .., 2 Morgen Wiese und 4 Morgen Wiese, die zur Haus.. gehören?. Er durfte .. und frei Brennholz in // Caiden? Hauen. Weil es ein Erbkrug war, hatte er das Recht, selbst zu malzen und zu brauen. Er zinst 12 Mark zu je 20 Groschen. Der andere Rosenberger Krug war ursprünglich in Reinschenhof, einem Ordenshof dicht bei Rosenberg, wovon heute nur noch ein Haus steht. Das Original der Gründungsurkunde von 1564 ist noch heute bei dem Gut Bregden. Zu ihm gehörten 4 Morgen Wiese und 9 Morgen Acker. Pflichten und Rechte waren wie beim ersten Kruge.

    Im Buch erl. Der Krug zu Follendorf wurde 1494 mit 8 Morgen Acker und 4 Morgen Wiese an Michel Simon frisch? Verliehen mit freier Fischerei im Haff mit Säcken, einer Fußwaien? Und allerlei kleinem Gezeuge. Er mußte jährlich ein Schock Quepe? Hinter dem Schloß Balga auf die Steine legen, auf daß die Keuteln nicht Schaden deshalben dürfen wagen. Zugleich wurde ihm das Schulzenamt mit den üblichen Rechten und Pflichten verliehen.

    Im Buch erl. Der Krug zu Balga wurde erstmals 1447 erwähnt. In der Ordenszeit war er sehr einträglich. Nachdem er lange Zeit wüst gelegen hatte, wurde er 1536 mit Land ausgestattet von Georg von Polen, dem ehemaligen Bischof von Samland und an den Amtsschreiber Georg Thilo (Thiel) frisch verliehen. Außer ihm sollte kein Krug vor dem Hause sein, auch niemand als er gebrannten Wein börnen und schenken. Dazu sollten ihm die Hefen vom Schlosse genönnet und gelassen werden. Er hatte freie Fischerei im Haff mit 15 Säcken und kleinem Gezeuge zu des Tisches Notdurft. Er durfte allerlei Hökerei treiben und außer dem Amtsbier järlich 12 tonnen fremde Biere für fremde Leute und ehrliche Gäpe schenken. Dafür sollte er für die Tonne ebenso wie für das Schlossbier 2 Skot Lagergeld geben ,Urkunde vom 20. März 1559

    Der Krug ist seit 1905 im Besitz der Familie Pultke. Die übrigen Gastwirtschaften sind neueren Datums.

    Den Krug zu Kahlholz, gegründet 1523, bestätigt von Bischof Georg von Polenz 1533. Der Krüger Albrecht Koch erhielt freie Fischerei mit einem Boot, mit Säcken und Netzen, freies Brennholz und Bauholz und die Reyge Wiese am Wege in die Wollitta gegen 9 Mark Zins. Außer der Kruggerechtigkeit 1536 erhielt Lorenz Simon, da ein Krug in Kahlholz nicht mehr ausrechte die Genehmigung, dort noch einen Krug anzulegen. Er hatte wie andere Krüger die Post zu befördern und 3 Faß Amtsbier auszuschenken.

    Der Krug zu Wolitta wurde in dem neuen Dorfe vor der Wolitta 1431 am Andreastage an Hans von Stolzenbergk verliehen. Er durfte Bier, Brot, Fleisch usw. Ausschenken, erhielt 2 Morgen Wiese, 2 Morgen Bruch, durfte 8 Haupt Rindvieh halten und freie Fischerei ausüben gegen 5 Mark Zins. Zwischen dem Hause Balga und seinem Kruge und dem Wasser Wolitta durfte kein anderer Krug gebaut werden. Wenn die Fischer aus Frauenburg hier fischten, durften sie nur aus diesem Kruge oder dem zu Balga Bier holen.

    Im Buch erl. Der Krug zu Wolittnick ist 1521 erwähnt, der zu Fedderau 1399, beide sind aber schon früher angelegt. Sie hatten auch Fischereigerechtigkeit.

    Im Buch erl. An der großen Heerstraße, die aus Deutschland über Marienburg, Elbing, Braunsberg, Heiligenbeil und Brandenburg nach Königsberg führte, hat der Orden schon früh überall Krüge angelegt, oft sind sie kaum 2 Kilometer auseinander. Daraus darf man nicht auf den großen Durst jener Zeit schließen, sondern auf die damals so schlechten Landstraßen.

    Im Buch erl. Der erste Krug hinter Braunsberg war der zu Einsiedel, frisch verliehen 1470. Dazu gehörten 6 Morgen und eine Hufe. Doch sollte der Krug dem Ordenshofe unschädlich sein, d.h. nicht Kunden abziehen. Er durfte kaufen und verkaufen, was ihm von nöten sei, und erhielt freies Brennholz und Bauholz, sogar die niedere Gerichtsbarkeit. Er zinste 1 Krampfund Wachs und 1 köllmischen oder 5 preuß. Pfennige.

    Im Buch erl. Der Besiedler des Dorfes Grunau erhielt 1331 6 ½ Hufen zum Schulzenamte für sich und das Recht, einen freien Krug ohne alle Beschatzung und Beschwerung ewiglich frei zu besitzen. 1531 wurde der Krug mit einem Kohlgarten und einer wüsten Hube Land gegen 4 Mark Zins neu verliehen.

    Im Buch erl. Der Krug zu Steindorf ist 1434 gegründet. 1631 berichtet die Amtsrechnung von Balga über denselben. Dieser Krug stehet einzig ganz wüst und unerbauet, dennoch gefället jährlich der Zins und Zapfengeld.

    Im Buch erl. Ritterkrug (jetzt Ritterthal Kspl. Balga) wurde 1516 verschrieben mit 9 Morgen Acker und 6 Morgen Wiese. Er hatte jährlich 9 Mark zu zinsen, 4 ½ dem Hause Balga und 4 ½ dem Vorbesitzer. Außerdem hatte er 3 Reisen mit 4 Pferden mit Schlitten oder Wagen nach Pellen oder Augam zur Jagd zu leisten.

    Im Buch erl. In Hoppenbruch wurde der Krug 1576 neu aufgebaut und neu gegen 8 Mark Zins neu verschrieben.

    Der Rensekrug wurde 1387 neu gegen 4 Mark Zins und „1/2 Stein Wachs vor unserer Frauen Bilde auf dem Hause Balga“ verschrieben. Zwischen dem Rensekrug und der Fedderau und ½ Meile gegen Heiligenbeil zu sollte kein neuer Krug gebaut werden.

    Das Wachs war zu Lichten bestimmt, die damals vor dem Bilde der Mutter Jesu im Schlosse zu Balga brannten.