Kreis Heiligenbeil – Heimatgeschichtliches aus Zeitungen

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      aus dem Nachlass von Karin Rauschning

      Die Entstehung der deutschen Dörfer

      In dem hin und her wogenden Eroberungskampfe, den der Ritterorden von 1250 bis 1283 führte, war die einheimische Bevölkerung größtenteils ausgestorben und die Siedlungen lagen in Schutt und Asche. Nur wenige Orte wurden aufgebaut. Wir werkennen sie heute noch an der runden (hufeisenförmigen) Lage der Wohnstätten oder an dem Namen. Die meisten Dörfer unseres Kreises wurden als deutsche Dörfer neu gegründet. Der Orden übergab einem tüchtigen Siedler ein Stück Land 30 bis 85 Hufen groß und der hatte es mit Bauern zu besetzen. Als besondern Lohn erhielt er das Schulzenamt, die niedere Gerichtsbarkeit und jede 10. Hufe zu kölmischem Rechte, zuweilen auch noch das Recht, einen Krug anzulegen. Zunächst wurden die Kirchdörfer angelegt an den Landstraßen meist zu beiden Seiten eines Bächleins. Zur Ehre Gottes und zur Besoldung des Pfarrherrn wurden 4 Hufen ausgeworfen. Die Kirche wurde unten aus Feldsteinen gebaut mit außerordentlich starken Mauern, denn sie diente in kriegerischen Zeiten als Fliehburg, in der die Bewohner Schutz fanden. Der Turm diente als Aussichtsturm für den Wächter. Die Eingangstüren waren stark und konnten mit einem Sperrbalken verschlossen werden.

      Das Dorf hatte die Form eines Langgestreckten Rechtecks und zog sich meist genau in der Richtung von Süden nach Norden oder von Osten nach Westen an einem Bächlein hin.

      Die Hofstätten wurden in zwei Reihen angelegt, floß das Bächlein in einem tief eingeschnittenen Tal, so lagen die Höfe auf der Anhöhe. Zwei Straßen liefen durch das Dorf, die sich an den beiden Enden entweder vereinigten oder in den vier Ecken das Dorf verließen. An jedem Dorfausgange war ein Heck, das der Heckhirt zu öffnen und zu schließen hatte. Noch heute wird mancher Wirt nach der Lage seines Hofes als Heckarndt oder Heckmüller zur Unterscheidung von gleichen Namensträgern benannt. Zwischen den beiden Dorfstraßen war der Dorfanger, die Straße schlechtweg. Da stand die Kirche, umgeben vom Friedhof, der Krug, die Dorfslinde, das gemeinsame Backhaus und die Dorfschmiede. Da lagen die künstlich aufgestauten Dorfteiche. Im Schatten der Bäume lag mittags das Vieh. Auf dem Anger sammelten sich morgens die Pferde-, Rinder- und Schafherden, ehe sie der Hirt austrieb. Auf dem Anger versammelte sich Alt und Jung besonders im Frühjahre zu Spiel und Tanz. Unter der Linde, dem Malbaume, kamen die Bauern zusammen und berieten über die Zeit zum Viehaustreiben, Brachpflügen, zum Mähen und Roggensäen.

      In heidnischen Zeiten waren unter dem Malbaume auch die Ehen geschlossen worden, dann wurden Braut und Bräutigam Gemahl und Gemahlin. Als solche genossen sie den Schutz und die Rechte der Dorfgenossenschaft, hatten aber auch die Pflichten, die eine Ehe (Gesetz) auferlegte, zu erfüllen. Als Friedrich Wilhelm I. (1732 – 1786) überall Dorfschulen gründen ließ, wurden diese auf dem Dorfanger angelegt. Als die Bevölkerung infolge abnehmender Kriege und besserer gesundheitlicher Zustände wuchs, reichten die Bauernstellen nicht mehr aus und es wurden auf dem Dorfanger, besonders unter dFriedrich dem Großen, die Eigenkätner angesiedelt. Sie erhielten den Bauplatz umsonst, hatten aber an die Dorfkasse einen jährlichen Grundzins zu zahlen. Hatten sie sich auf dem Grund und Boden eines Köllmers oder Bauern niedergelassen, was oft jüngere Kinder des Hofes taten, dann floß der Grundzins dem Bauern zu und der Eigenkätner war bäuerlicher oder gar köllmischer Eigenkätner.

      Durch diese Siedlung und durch Hinausschieben der Zäune der Vorgärten der Bauern wurde der Anger fast vollständig verbraucht und das Jugendspiel und mancher Volksbrauch hörte auf .

      Die senkrecht das Dorf durchschneidenden Straßen kamen meist erst auf, als Chausseen angelegt wurden. Jeder Hof war vorn und hinten durch einen Stöckerzaun abgeschlossen. Hinter dem Hofe lag der Bleichplatz und das „Bewachen“ der auch über Nacht auf der Bleiche liegenden Leinwand von der Bleichbude aus gab Anlaß zu manchem Scherz und Liebeslied auch Liebesglück.

      Jeder Bauer hatte den Zaun an seinem Gehöft und ein Stück des Zaunes der Pfarrwiddem, des Kirchhofes und der Schule zu unterhalten. Damit der Dorfschulze den Zaun jedes einzelnen kkannte, hatte jeder seine Hausmarke in die Pfähle und Stöcke einzubemmen. Da es Ausbauten nicht gab und die Bevölkerung bodenständig war, kannte jeder nicht nur jeden einzelnen sondern auch seine Nöte und Leiden, oft auch die Geschichte seiner Vorfahren bis ins dritte Glied.

      Die Fischerdörfer machten eine Ausnahme. Die Hofstätten standen in einer Reihe am Strande. Die einzelnen Höfe wurden nicht durch Zäune abgetrennt. Da die Eigenkätner völlig planlos auf dem Anger ihre Häuser anlegten, so bilden die fischerdörfer jetzt zum Teil Haufendörfer.

      Nur von wenigen Dörfern ist das Gründungsjahr bekannt, z.B. Eisenberg 1308, Rehfeld 1322, Grunau 1331, Hohenfürst 1332, Hasselberg 1337, Hermsdorf 1337, Rauschbach 1338, Hasselpusch 1339, Grunenfeld 1350, Dt. Thierau vor 1375, Alt Passarge (Krug 1342), Rosenberg 1368, Schönlinde unter Gottfried von Linden 1372 bis 74, Hanswalde 1308?, Handfeste über Passarge 1476.

      #14503

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        Die Kirchenbücher unseres Kreises

        Heiligenbeiler Zeitung, Von Schulz – Rosenberg /78

        Zu den wichtigsten Quellen der Heimatgeschichte gehören zweifellos die Kirchenbücher. Dem liebevollen Entgegenkommen der Geistlichen habe ich es zu verdanken daß ich die Kirchenbücher der Kirchen, die für die Erforschung der Geschichte meiner Vorfahren in Betracht kommen, selbst studieren durfte. Erst seit Einführung der Reformation gibt es in unserer Provinz Kirchenbücher. Man rechnet dazu Tauf-, Heirats-, Toten- oder Leichenbücher und Beichtbücher. Sie waren nötig, um die Anhänger der Neuen Lehre im Auge zu behalten. Die allgemeine Einführung wurde 1573 angeordnet, indessen beginnt das älteste bis jetzt erhaltene Kirchenbuch das Taufbuch von Eisenberg erst 1596. Die älteren Bücher sind in Schweinsleder gebunden, die Schrift des Titelblattes ist oft recht kunstvoll mit der Gänsefeder, die sich jeder Schreiber selbst zuschnitt, in verschiedenen Farben gezeichnet. Die Schrift der Eintragungen ist meist in gotischen Buchstaben gehalten. Wenn man bedenkt, daß das Pfarrhaus, die Widdem, einst genau so ein Rauchhaus war wie jedes Bauernhaus und der Herr Pastor sein „Studierstüblein“ auch mit einem Öllämpchen, einem Talglicht oder einer Wachskerze beleuchtete, dann wird der Leser leicht einsehen, daß die Bücher im Laufe der Jahrhunderte stark verräucherten. Die Blätter vergilbten und die Schrift wurde blaß, so daß sie mancherorts nur von einem scharfen mit der Lupe bewaffneten Auge zu erraten ist. Da die Gelehrtensprache einst das Lateinische war, sind viele Ausdrücke lateinisch, so daß derjenige, der nicht lateinisch kann, sich erst alle Fachausdrücke fest einprägen muß, wenn er die Kirchenbücher studieren will. Auch den kirchlichen Kalender muß er beherrschen. Vor der ersten Eintragung im neuen Jahre steht oft ein schöner Segenswunsch. Die Jahreszahlen und Monate sind oft in verschiedenen Farben schön gemalt, ein Zeichen, daß der Schreiber vielleicht viel Zeit hatte. Vor der ersten Eintragung von 1756 steht mit rücksicht auf den damals ausgebrochenen 7-jährigen Krieg fast überall der spruch: „Gott gib Fried in deinem Lande, Glück und Heil zu allem Stande.“

        In der ältesten Zeit wurde bei den Eintragungen auf die Abstammung des Betreffenden wenig Rücksicht genommen. Hauptsache war Feststellung der Zahl der Getauften, der Getrauten und der Verstorbenen, infolgedessen sind die Eintragungen anfangs recht kurz gehalten. Zuweilen hat der Pfarrer den Vornamen des Kindes gar nicht eingetragen, die Lücke dafür ist vorhanden. Bei Getrauten fehlt der Name der Mutter, der Geburtstag des Kindes, ja bisweilen auch der Name des Vaters, wenn es in dem Orte nur einen Mann mit dem betreffenden Berufe gab. Da aber die Paten eine Gabe an den Pfarrer, den Kantor und den Glöckner zu entrichten hatten, so sind sie genau nach Vor- und Familiennamen, Stand, Freier Kölmer, Bauer, Knecht, Losmann und Wohnort aufgeführt, oft über 20 an der Zahl. Die Taufe fand spätestens am 3. Tag nach der Geburt statt, da die Verwandten oft meilenweit entfernt in verschiedenen Himmelsgegenden wohnten, wurden sie durch reitende Boten geladen.

        Der Tag der Taufe ist nach dem kirchlichen Kalender angegeben, z.B. Dienstag nach dem 1. Advent ließ der Müller aus der Bahnauschen Mühle einen jungen Sohn George taufen. Die Paten sind gewesen usw… oder Mittwoch in der stillen Woche ließ ein katholischer Kerl aus Schipperbahnau in Heiligenbeil einen Sohn taufen, Johannes.

        Die unehelich geborenen Kinder wurden früher in den Kirchenbüchern quer oder umgekehrt eingetragen. Wurde ein Kind früher als neun Monate nach der Heirat geboren, so wurde das meistens vermerkt. Während einzelne Pfarrer die Trauungen recht ausführlich eintrugen, kürzten manche so sehr, daß der Forscher nicht viel mit solchen Eintragungen anzufangen weiß. Die Mütter von Braut und Bräutigam werden fast nie genannt, z.B. in Eichholz am 15.11.1677 ist copuliert Georg Schultz mit Jfr Regina Tiedemann. Ausführlicher ist eine andere Eintragung: Bladiau am 11.November 1777 ist getraut worden Ludwig Böhm, köllmischer Freie und einziger Sohn des Ludwig Böhm, Köllmers zu Quilitten mit Jfr Charlotte Walterin, des Eigentümers George Walter in Bladiau einzige Tochter. Der Bräutigam 27 Jahre, die Braut 19 Jahre alt.

        Im Buch erl. Brautleute, die in Unehre gelebt hatten, wurden nicht getraut, sondern ehelich zusammen gegeben in der Widdem (Pfarrhaus), in der Sakristei (Betkammer) oder unter dem Glockenturme in der Halle. Indessen war die Zahl solcher Brautleute erheblich geringer als heute. In Eisenberg sind in einem Anhange zum ältesten Traubuche alle die Personen aufgeführt, die wegen Übertretung des sechsten Gebotes öffentlich Kirchenbuße tun mussten, indem sie an drei Sonntagen im Halseisen stehen mussten. In Lindenau ist das Halseisen hoch heute am Turm zu sehen, in Waltersdorf sind nur noch die Reste vorhanden. Friedrich der Große hob diese Art der strafen auf, um das Volk nicht zu verbittern. //

        Am Kürzesten sind ursprünglich die Eintragungen in den Toten- oder Leichenbüchern. Nicht der Todestag sondern der Begräbnistag ist angegeben. Gewöhnlich wurde wegen der Einnahme vermerkt, ob der Tote still, mit Ablesung oder einer Leichenpredigt begraben wurde. Auch hier lässt sich mit einer Eintragung wie der folgende nicht viel anfangen: Am Freitag nach Ostern 1695 wurde der alte Dorfshirt gratis begraben, Bisweilen ist die Eintragung recht ausführlich und für den Entschlafenen ehrend, obgleich er, wie die Akten in den Archiven beweisen, es oft mit den Gerichten zu tun hatten, z.B. Eisenberg 1725: Am 3. Dezember ist der alte George Schulz in Eisenberg im 84. Jahr seines Alters von dieser Welt geschieden, nachdem er 2 Tage zuvor auf seine Bitten mit dem heiligen Abendmahl gestärket worden und am 7. begraben worden mit einer Leichenpredigt. In Balga sind die Todesfälle, die infolge eines Unglücksfalles einträten, in einem Anhange aufgeführt. Gesondert sind auch die aufgeführt, die infolge gerichtlichen Urteils gerädert, ersäuft oder verbrannt wurden. Balga war einst Sitz der höchsten Verwaltungs- und Gerichtsbehörde des Amtes Balga, dem der größte Teil des Kreises angehörte. Vornehme Leute wurden bis etwa 1750 in der Kirche bestattet.

        Was lernen wir aus den Kirchenbüchern? Unser Kreis war einst viel dünner bebölkert als heute. Im Kirchspiel Eisenberg wurden um 1600 jährlich nicht viel mehr als 10 Kinder getauft. Vor ausbruch des Krieges werden es wohl reichlich 100 gewesen sein. Die Landesfürsten hatten damals Mühe, für die wüst liegenden Bauernhöfe Bauern zu finden. An Vornamen waren unsere Vorfahren vor zweihundert Jahren sehr arm. Man Kannte nur die Namen Michael, Johann, Jakob, Christoph, Christian, Georg, Peter, Jakob, Regina, Anna, Elisabeth, Dorothea, Gertrud und Johanna. Andre Namen waren eine Seltenheit. Eigenkätner wurden erst nach 1700 auf dem Dorfanger angesiedelt. Die Menschen sind vor 200 Jahren im Durchschnitt nicht älter geworden als heute. Auch die Kindersterblichkeit war recht groß. Geheiratet wurde meist im Alter bis zu 25 Jahren. Witwer und Witwen heirateten wieder, wenn sie nicht schon sehr alt waren, und das Grundstück erhielt regelmäßig ein Kind aus der zweiten Ehe. Uneheliche Geburten waren verhältnismäßig seltener wie heute. Vetter und Base lassen sich fast nirgens trauen. Trotzdem gibt es bei der ansessigen Bevölkerung des Kreises nicht zwei Personen, die nicht gemeinsame Vorfahren haben, die also verwandt sind, wenn ihre Vorfahren sowiet erforscht werden, als die Kirchenbücher zurückreichen, gleichviel welchem Stande sie angehören.

        Wenn eine Familie anscheinend in einem Kirchspiel ausstirbt, breitet sie sich im anderen um so mehr aus. Kriegerische Ereignisse spiegeln sich hier selten wieder, wohl aber ansteckende Krankheiten, die meist infolge von Kriegen und Hungersnot auftraten. 1758 am 11. Februar taufte der Pfarrer ein Kind in seinem Hause, da eben die Kosaken ins Dorf Bladiau eingerückt waren.

        Im Buch enth. Die Pest scheint 1709 nur in einem Dorfe des Kirchspiels Bladiau und in Einsiedel, Kirchspiel Grunau viele Opfer gefordert zu haben. Grunau, den 10., 11., 12. und 13. August: Die in dem Einsiedel 22 folgende Personen sind sehr schleunig an der Pest gestorben und gleich ohne Sarg daselbst in die Erde verscharret worden, und zwar aus drei Häusern, die hiernach in Brand gestecket worden. 1. Witten Haus, daran der Mann, das Weib nebst 6 Kindern einem Knecht und armen Soldaten. 2. Harders Haus, nachdem sein Weib den 12. August und mit einer Leichenpredigt doch unwissend, daß an der Pest sein sollte, begraben worden, so sei ihr gefolget so an der Pest gestorben zwei erwachsene Söhne, ein lediges Weib, eine Marjell, der Mann allein ist von der Pest genesen. 3. Hasen Haus: der Mann, sein Weib, die Kinder, ein lediges Weib, die Magd als ihre Schwester, ein Knecht.

        Die Kirchenbücher sind selten lückenlos, es fehlen einzelne Jahrgänge, die verloren gegangen sind. Die ältesten Tauf-, Heirats- und Totenbücher beginnen nach Angabe des Konsistoriums:

        Kirchspiel Taufbücher, Heiratsbücher, Totenbücher

        Balga *1715,  oo1715,  +1715 lückenlos

        Bladiau *1705 (1736), oo1705,  + 1705 lückenlos

        Eichholz *1668, oo 1668, + 1772

        Eisenberg *1595, oo 1684, + 1675

        Grunau u Alt Passarge *1637, oo 1637, + 1681

        Heiligenbeil *1602, oo 1602, + 1706

        Hermsdorf – Pellen *1694, oo 1720, + 1720

        Hohenfürst *1676, oo 1676, + 1676 lückenlos

        Lindenau *1646, oo 1693,   + 2669

        Pörschken *1665, oo 1662, + 1758

        Dt. Thierau *1676 (1751), oo 1676 (1751), + 1676 (1751) lückenlos

        Tiefensee *1739, oo 1742, + 1742 lückenlos

        Waltersdorf *1664, oo 1664, + 1664

        Zinten *1664, oo 1716, + 1716

        In die Beichtbücher werden die Abendmahlsgäste eingetragen. Strenggläubige christen gingen früher wohl alle 6 Wochen zum Tisch des Herrn. Der Geistliche konnte einst, als die Seelenzahl der Gemeinden noch erheblich kleiner war, die Gemeindeglieder auf Grund der Beichtbücher alle im Auge behalten.

        Ein fischerwirt aus Follendorf wurde 1737 still begraben, weil er ein Jahr lang nicht zum Abendmahl gewesen war. Sein Name ist nicht genannt.

        #14506

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          Die köllmischen Freien des Amtes Balga nach dem Stand von 1681

          Heiligenbeiler Zeitung Sommer 1920)

          Einen besonderen Stand bildeten früher die köllmischen Freien, kuzr ten Ihre Güter nach köllmischem Rechte, das nach der Stadt Kulm benannt ist. Danach konnte das Gut nach dem Tode des Vaters Söhne und Töchter erben. Er konnte es auch verkaufen. Sie waren frei vom Scharwerksdienst, hatten aber im Kriege einen Reiter mit Roß und Harnisch zu stellen. Das natte man einen leichten Dienst. Da die Freien nur je etwa 4 bis 8 Hufen im Durchschnitt besaßen, leisteten alle Freien eines Dorfes zusammen diesen Dienst. Sie lieferten an Abgagen gewähnlich vom Pfluge (etwa 2 ½ Hufen) 1 Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn zu Martini in Balga ab. Dann hatten sie zum Zeichen dessen, daß sie die Herrschaft des Ordens anerkannten (zur urkund oder zum Bekenntnis der Herrschaft) jährlich ein köllmischen Pfennig = 5 preuß. Pfennige und ein Krampfund Wachs abzuliefern. Diese Leistungen bestanden noch, als Ostpreußen längst ein Herzogtum geworden war. Heute sind diese Sonderrechte und Sonderpflichten lange aufgelöst. Seit Aufhebung des Scharwerks bei der Aufhebung der Erbuntertänigkeit 1808 bis 1815 ist auch die gesellschaftliche Sonderstellung der Freien immer mehr verschwunden. Nur in den Kirchen haben sie noch ihr besonderes Gestühl. Viele dieser köllmischen Wirtschaften sind durch Ankauf von Bauernstellen große Güter geworden, andere sind unverändert geblieben. Viele sind, wie die Aufstellung zeigt, noch heute nach Jahrhunderten in derselben Familie, andere sind auf weibliche Linien übergegangen. Von den meisten ehemaligen Freien leben aber noch zahlreiche Nachkommen im Kreise Heiligenbeil.

          Die Jahreszahlen geben das Jahr der Gründung oder Verleihung durch den Orden an. Die Originale der Urkunden sind meist noch bei den Besitzern. Abschriften sind im Staatsarchiv zu Königsberg im Schloß.

          Vom Jahre 1681 ist noch eine genaue Aufstellung vorhanden. Im ganzen waren 1681 59 Freie, die zusammen 336 Hufen inne hatten.

          – Gallingen ist besetzt mit 3 Freien 1681: George Böhm, Andreas Kantel und Hans Hinzke. Jeder hat 3 Hufen.

          – Steindorf hat 1681 3 Freie: Hans Drews, Peter Böhm und Merten Krüger.

          – Mingen hat 1681 2 Freie: George Hantel und Peter Tolkmit, zusammen 16 1/2 Hufen.

          – Lehnhöfen hat 1681 3 Freie: Peter Höpfner, Christoph und Matthes Tiedemann zusammen 15 1/2 Hufen.

          – Neuwecken hat 1681 2 Freie: Christoph Thiel und George Baumgart zusammen 7 Hufen, leisten 2 Dienste mit Pferd und Harnisch.

          – Kildehnen hat 1681 2 Freie: Peter und Hans Tolkemitt zusammen 12 1/2 Hufen.

          – Bregden hat 1681 1 Freien, Michel Birth mit 4 Hufen.

          – Rohmansgut hat 1681 1 Freien: Friedrich Kantel mit 6 Hufen.

          – Poren (1494) hat 1681 2 Freie: Hans Hantel und Jakob Kroß.

          – Weißels (1398) hat 1 Freien 1681: Friedrich Hantel mit 4 Hufen.

          – Klaußitten (1637) hat 1 Freien 1681 Martin Gruel mit 3 Hufen 20 Morgen.

          – Woydittcken (1623) hat 1 Freien 1681: Christian Götlich, Wildnisbereiter.

          – Gedau (1639) Gedau hat 1681 5 Freie: Friedrich Schulz, Hans Tolkmith, Michel Tolksdorff, Friedrich Radau, Peter Schwark zusammen 22 Hufen 11 Morgen, leisten 1 tüchtigen Dienst.

          – Oerbabdeb /1498) hat 2 Freie 1681: George Tolkmit und George Sternberg zusammen 16 1/2 Hufen.

          – Preuß. Thierau (1469) hat 2 Freie 1681: George Böhm und Hans Bruchmann, zusammen 12 Hufen.

          – Matternhöfen (1546) hat 1 Freien Jakob Maibaum mit 10 Hufen.

          – Bartken (1495) hat 2 Freie 1681: Andreas Sternberg und George Belgarth, zusammen 9 Hufen.

          – Quilitten (1422) hat 2 Freie 1681: Ambrosius Birth und Michel Gruel zusammen 18 Hufen.

          – Gabditten (1495) hat 2 Freie 1681: Jakob Kienast und Hans Hintzmann zusammen 8 Hufen 10 Morgen.

          – Schleppstein (1493) hat 2 Freie 1681: George Tiedemann und Hans Lange, zusammen 12 1/2 Hufen.

          – Bickiehnen (1560 und 1568) hat 1 Freien 1681: Martin Schröter 5 Hufen.

          – Nemeritten (1425, 1509 und 1508) hat 4 Freie 1681: Peter Radau, Salomin Beyer, Friedrich Mick, Michel Schirrmacher zusammen 13 Hufen.

          – Kupgallen (1494, 1535) hat 1 Freien 1681: Friedrich Steinhagen mit 6 Hufen

          – Bickiehnen (1560 und 1568) hat 1 Freien 1681: Martin Schröter 5 Hufen.

          – Kirschdorf (1358) hat 2 Freie 1681: Peter Ahrend und Friedrich Perband, zusammen 11 Hufen.

          – Mahlendorf hat 2 Freie 1681: Hans Höpner (= Hans Döpner, was auf einen Schreibfehler in jener Urkunde beruht. Die Zahl seiner Nachkommen in den verschiedensten Dörfern des Kreises mit Ausnahme von Pr. Bahnau ist gar nicht zu zählen) und Peter Böhm, zusammen 10 Hufen.

          – Schirten (7 Handfeste von 1319, 1533, 1499, 1534, 1429, 1497 und 1488) 5 Freie 1681: Hans Hübner, George Bötcher, Peter Blumenthal, Christoph Kuhnke, Augustin Böhm, zusammen 26 Hufen.

          – Claußitten (1496) hat 2 Freie 1681: George Behr und Hans Blankenberg gesamt 5 Hufen 20 Morgen.

          – Kupgallen (1614) hat 1 Freien: Christoph Kirschnick 3 1/2 Hufen.

          – Cumgarben (1439 und 1440) hat 3 Freie 1681: Michell Schicknick, George Hartmann, Michel Rob gesamt 12 Hufen

          – Nemmeritten (1487) hat 2 Freie: Framitz-Hermann, Peter Klein mit 7 Hufen.

          – Gedilgen (1584) hat 1 Freien Hans Hagen.

          – Preußisch Bahnau, Gelitten (jetzt zu Pr. Bahnau gehörig) und Wermten gehörten zum Amte Carben.

          – Wohlau (Handveste 1506) 1 Freier in 1681: Jakob Roß mit 6 Huben.

          – Diese Freien werden Freie Bauern genannt, weil sie nicht in Ortschaften für sich allein wohnen, sondern in größeren Bauerndörfern.

          #14535

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            Die Schulzen des Amtes Balga

            Heute wird der Dorfschulze in größeren Dörfern von der Gemeindevertretung, in kleineren von den Gemeindegliedern gewählt. Ehedem war das Schulzenamt erblich und die Dorfschulzen hatten wie die Kölmer zahlreiche Vorrechte vor den Bauern. Die Komture von Balga, die unsere Gegend besiedelten, suchten recht viele Einwanderer festzusetzen, denn je dichter ein Land bevölkert war, desto mehr Steuern konnte der Orden einziehen. Der Komtur übergab einem vertrauenswürdigen Einwanderer ein Stück Land zur Besiedelung. Damit er recht viel Ansiedler heranzog, erhielt er den zehnten Teil der besiedelten Fläche als Eigentum zinsfrei zu kölmischem Rechte. Allerdings hatte er bei größeren Dörfern bei allen Geschreien, Heerfahrten und Kriegen einen leichten Dienst zu leisten, d.h. ein Pferd mit Mann und Harnisch oder in späterer Zeit ein Pferd vors Geschütz. Oft hatte er das Recht, einen Krug oder eine Mühle anzulegen, waren Gewässer in der Nähe, so durfte er zuweilen für seines tisches Notdurft fischen. Durch Verkauf oder Erbteilung wurde das Grundstück später oft geteilt, z.B. in Eisenberg, oder der Krug oder die Mühle wurden abgezweigt. Der Schulze war Richter im Dorfe. Man unterschied kleine Gerichte, wo die Strafe bis 4 Schillinge betrug und große Gerichte, wo sie mehr betrug. Von den kleinen Gerichten erhielt der Schulze den ganzen Betrag, von den großen nur den dritten Teil. Über Fremde und eingeborene Preußen hatte er nicht zu urteilen. Gerichte an Hals und Hand (Todesstrafe und Gliederverstümmelungen) durfte er nicht verhängen, zuweilen aber an Blut und blau (körperliche Züchtigungen). War das Dorf vollständig besiedelt, so ging der Schulze mit den Ältesten und Patleuten zum Komtur nach Balga. Der ließ das Dorf vermessen und durch den Schreibbruder die Handfeste ausstellen, die noch heute – nach 5 bis 6500 Jahren – von manchen Schulzen aufbbewahrt wird. Es folgen nun die einnzelnen Dörfer mit ihren Schulzengütern und dem Jahre der Verleihung der Urkunde. Einzelne Familien haben Jahrhunderte lang das Schulzenamt innegehabt und gehören noch heute zu den bodenständigen Bauernfamilien.

            Im ganzen waren im Amte Balga 1681 28 Schulzen mit 92 Huben und 6 Morgen. Sie leisteten sieben Dienste, ein Pferd vors Geschütz, drei kölmische Pfennige, drei Krampfund Wachs und 50 Mark Zins.

            Im Amte Carben waren 1675 9 Schulzen mit 28 Huben, die 3 ½ Dienste leisteten.

            Durch Jahrhunderte hat sich diese wOrdnung des Ordens bewährt, als aber die Besiedelung dichter wurde, die Verkehrswege besser wurden und die Zahl der Beamten sich vergrößerte, fiel ein vorrecht der Schulzen nach dem andern, zuerst das der Gerichtsbarkeit.

            Wer sich genauer über die verschiedenen ländlichen Stände unterrichten will, der kaufe sich das Buch des Königsberger Gelehrten Dr. Robert Stein „Die ländliche Verfassung Ostpreußens am Ende des 18. Jahrhunderts.“

            1. Scharwerksfreie Schulzen:

            Waltersdorf (1494) 6 ½ Hufen, 1675 heißt er Jakob Grunau (Gronau),

            Birkenau (1495) 3 Hufen, 1675 heißt er Christoph Schulz,

            Deutsch – Thierau (1681) George Radtke und Herzogswalde (1681) Michel Kunz zusammen 8 Huben, sie leisten einen Dienst mit Mann und Harnisch und bestellen die Bauern zum Scharwerk.

            Bladiau (1495) 4 Huben, er leistet einen Dienst und bestellt das Scharwerk, 1681 heit er Christoph Birth

            Schönwalde (1573) 6 Huben, er leistet einen Dienst, soll gleich den Nachbarn beim Scharwerk sich einstellen, beim Ackerbau gute aufsicht haben und darauf sehen, daß die Erben mit guten tüchtigen Leuten besetzt sind, 1681 heit er Michel Arndt.

            Eisenberg (1308). In diesem Dorfe wohnen 1681 zwei Schulzen mit Namen George Schultz und Christoph Matern, besitzen zusammen 8 Huben zu kölmischen Rechten, von Heinrich von Eisenberg, Komptur zu Balga 1308 nebst den kleinen Gerichten und dem dritten Teil der großen Gerichte, wie auch freie Fischerei mit Rahmen und Angeln in dem Eisenbergschen Mühlenteich zu Tisches Notdurft verschrieben worden. Hingegen sollen sie das „Metzgetreidicht aus den Mühlen Bahnau und Eisenberg uffs Haus führen“ und zwar umzechweise mit den nächst benachbarten und zur Mühle gehörigen kurfürstlichen Bauerndörfer, sie müssen auch die Steine und Wellen solcher Mühlen bringen helfen nach der Verschreibung vom 28. Februar 1675. (Die Nachkommen jenes Schulz wohnten noch vor wenigen Jahren in Kgl. Rödersdorf, die des Matern sind noch heute in Eisenberg ansässig).

            Wohlau (1506) 6 Huben, der Schulze hat die kleinen Gerichte und leistet einen Dienst, 1 Pfennig und 1 Pfund Wachs, 1681 ist dort Jakob Roß Schulz.

            Böhnigkenwald (1534) 4 Huben, der Schulze leistet einen Dienst, 1681 heißt er Michell Schirrmacher.

            Schönlinde (1494) 5 Huben, er ist frei vom Zins, erhält die kleinen Gerichte und 1/3 der großen Gerichte und leistet einen Dienst. 1681 sind zwei Schulzen: Michell Tim und Hanß Tiedemann.

            Rödersdorf (1494) 3 Huben, 1675 heißt er Georg Schröter.

            Lank (1568), der Schulz leistet einen Dienst, indem er ein Pferd vors Geschütz stellt. 1681 ist Hannß Tolksdorf Schulz.

            Schönfeldt (1593) 3 Huben, er leistet einen Dienst, 1675 heißt er Hans Schulz. //

            2. Schulzen, die Freihuben haben:

            Rehefeld (1322) 5 Huben einen Dienst, 1675 George Schulz und Martin Lindenau

            Grunau (1331) 6 ½ Huben, George Schröter und Hans Ehlert leisten einen Dienst 1675?.

            Hansswalde /1543) 3 Huben Michel Krause, 1675 war das Schulzenamt verpfändet an Gerhardt Sutoren in Königsberg.

            Rauschbach (1514) 3 Huben. Der Schulze hatte die Einkünfte der kleinen Gerichte und 1/3 der großen Gerichte. Er mußte das Metzgetreide aus der Eisenbergschen Mühle auf das Haus in Balga fahren, das Scharwerk bestellen und 1 Pfennig und 1 Pfund Wachs abliefern. 1681 hieß er Friedrich Fischer.

            Hohenfürst (1323) 5 Huben, 1505 3 Huben. Er hat die Einkünfte der kleinen Gerichte, soll dafür fleißig Aufsicht beim Scharwerk haben und das Scharwerk bestellen. 1681 sind zwei Schulzen, Peter Tolksdorf und Matthes Thurau.

            Hermbsdorf (1337) 6 Huben. Er hat die Einkünfte der kleinen Gerichte und 1/3 der großen. Er hat freie Fischerei mit Angeln, Ramen und kleinem Garn im Mühlenteiche zu Hermsdorf und bestellt das Scharwerk.

            Rossitten (jetzt Krs. Pr. Eylau) 1634? 4 Huben. Er soll bei Verrichtung des Scharwerks Aufsicht haben und sich bei Verschickung und Fortbringung der Briefe gebrauchen lassen. 1681 sind es Hans Abrahamowsky und Andreas Kirschnick.

            Husseinen (1584) 4 Huben. Pflichten wie bei Rossitten: Er soll bei Verrichtung des Scharwerks Aufsicht haben und sich bei Verschickung und Fortbringung der Briefe gebrauchen lassen, 1681 George Schröter.

            Stolzenberg (1563) 4 Huben. Hans Keil hat vor 1681 das Schulzenamt für 60 Mark gekauft. Er soll beim Grashauen, Heuaust und Brennung des Kohlhaufenszur Notdurft des Amtes, dann in der Pellschen Heide die aufsicht haben.

            Schönborn (1563) 4 Huben. Er soll fleißig Aufsicht haben, daß die Erbe besetzt sind, in der Wildnis zu sehen, daß nicht mit Jagen, Schießen, Holzung und anderm über Gebührliches von irgend jemand vorgenommen wird.

            3. Schulzen, welche gleich Bauern das Scharwerk nebst Post bestellen müssen:

            Hoppenbruch (1470) 2 Huben, er soll Briefe vom Amt Balga an die vom Adel und anderen im Kirchspiel Bladiau bringen. 1681 heißt er Fabian Hein.

            Königsdorf (1598) ½ Hube, 1681 heißt er christoph Wiedner.

            Kahlholz (1497) ein Garten, 1681 heißt er Christoph Simon.

            Wolitta (1681) hat kein Land wegen des Schulzenamts, 1681 heißt er Peter Pojet.

            Follendorf (1494) 1681 heißt er Christoph Hoffmann.

            Rosenberg(1469) In diesem Dorfe wohnet ein Schulz mit Namen Andreas Kantel, er hat vier Morgen Acker und zwei Morgen Wiesen von Siegfried Flach von Schwarzenberg 1469 nebst der freien Fischerei in der Biberlake, davon bestellt er das Scharwerk als andere Schulzen und muß jährlich einen köllmischen Pfennig und ein Pfund Wachs liefern.

            Passarge (1476) 1 Garten, Jakob Kohnert 1681.

            #14538

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              Die Mühlen des Amtes Balga

              Die Ureinwohner unserer Provinz zerkleinerten ihr Getreide meistens mit Handmühlen, von denen noch einige im Prussia – Museum in Königsberg und in der Sammlung im Park zu Schettnienen zu sehen sind. Auch auf dem Steinhaufen manchen Bauernhofes liegt eine, unbeachtet, vielleicht schon zertrümmert. Es war ein muldenförmig ausgehöhlter Stein, in den die Früchte geschüttet werden. Mit einem faustgroßen Stein wurden sie zerrieben.

              Der Orden behielt sich das Recht vor, die Anlagen von Mühlen zu genehmigen. Adlige und Kölmer erhielten das Recht, Mühlen anzulegen. Es gab nur Wassermühlen. Da in jener Zeit noch viele Wälder waren, und die künstliche Entwässerung noch wenig bekannt war, floß das Wasser viel langsamer ab, so daß die Müller das ganze Jahr Wasser hatten. Die Fischerei im Mühlenteiche stand dem Dorfschulzen oder dem Müller zu. Der Müller hatte von jedem Gange eine bestimmte Menge Getreide, Mehl oder eine bestimmte Menge gemästeter Schweine ins Amt zu liefern

              Vielfach waren die Mühlen Fliehburgen, in denen die Bewohner in Kriegen Zuflucht fanden. Durch Erbteilung oder Kauf wurden die Mühlengrundstücke selbständig.

              Es herrschte Mühlzwang, die Bewohner jedes Dorfes wurden einer Bestimmten Mühle als Kunden zugewiesen. Mahlgeld wurde selten erhoben, statt dessen wurde das Metzgetreide erhoben, vom Scheffel zu 16 Metzen 1 Metz, oder die Kunden hatten das Metzgetreide nach Balga zu fahren, den Mühlenteich zu räumen und die Dämme auszubessern..

              Die Mühlen auf dem Lande gehörten fast durchweg den Adligen.

              Mahlmühlen mit 2 Gängen waren in Wolittnick (1570), Fedderau (1469), Neusieden = Naußeden, Hasselbusch zu Pellen gehörig Bahnau (1632), zu Lindenau, Pochlulen? (1570), Schleppstein, Ahrenstein (1543), Klingbeck (1539), Wilkenith (1510), Partugallehoff (1475), Rödersdorf.

              In Hermsdorf war eine Erbmahlmühle, die bei Gründung des Dorfes der Schulze 1337 anlegen durfte.

              In Hoppenbruch war die Hausmühle für das Schloß in Balga.

              Die Mühle in Eisenberg hatte von jeher einen selbständigen Besitzer.

              Außer Mahlmühlen gab es Schneidemühlen, Lohmühlen und für Tuchmacher Walkmühlen.

              Den 2 Schneidemühlen des Amtes Balga in Wilkenith (1510) und in Arenstein oblag oft die Pflicht, für das Amt eine bestimmte Menge Bretter zu schneiden.

              Die Mahlmühle zu Zinten hatte 3 Gänge und lieferte 30 Scheffel Weizen, 3 Lasten 30 Scheffel Korn, 6 Liter Malz und 10 Schweine.

              Zinten hatte auch eine Walkmühle.

              Die Jahreszahlen beziehen sich auf die letzte Verleihung.

              Im Buch erl.

              Die Mahlmühle zu Heiligenbeil hatte 1676 vier Gänge, darunter einen zu Weizen. Sie war oberschlägig und hatte zu entrichten 30 Scheffel Weizen, 3 Last (zu je 60 Scheffel) und 30 Scheffel Korn, 18 Liter Malz und 12 gemästete Schweine. Das Weizenmehl von Heiligenbeil war wegen seiner Zartheit in der ganzen Provinz berühmt.

              Der Mühlenteich Heiligenbeil war eine Hube groß und gehörte dem Amt. Jeder Bürger hatte frei des Abends und des Morgens mit einer Handwaten bei Sonnenschein zu fischen und 6 Säcke zu stellen, jedoch nur zu des Tisches Notdurft. Auf Ausrichtung wurde dort auch für die Herrschaft gefischt. Der Teich hatte ungefähr 7 Züge inne, doch konnte er wegen des Mahlwerks nicht abgelassen werden.

              Außerdem war in Heiligenbeil eine Lohmühle, die einem Rotgerber gehörte, es zinsten die Gewerke der Lohgerber und Schuster je 6 Mark) und eine Walkmühle die dem Amte gehörte. Von jedem Stück Tuch waren 5 Groschen und von jedem Techer Leder 6 Groschen zu entrichten.

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