Amtsgericht Leipzig-Veröffentlichte Namen

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      Amtsgericht Leipzig
      Öffentliche Aufforderung

      504 VI 0390/07

      Am 05.12.2006 verstarb Alexandrine Marie Beyer, geb. Hildebrand, geb. am 21.05.1918 in Hainspitz, zuletzt wohnhaft Alte Salzstr. 102, 04209 Leipzig. Der testamentarische Erbe hat die Erbschaft ausgeschlagen. Gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden.

      Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sächsische Fiskus nicht vorhanden ist.

      Der Reinnachlaß soll etwa 7.000,00 EUR betragen.

      #2169

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        Amtsgericht Leipzig
        Öffentliche Aufforderung

        502 VI 0163/05

        Am 11.12.2004 verstarb Käthe Johanna Gerda Dietrich, geb. Dunkel, geb. am 25.01.1919 in Leipzig, zuletzt wohnhaft Baunackstr. 3, 04347 Leipzig.

        Als gesetzliche Erben 3. Ordnung als Geschwister der Erblassermutter kommen
        Hulda Anna Emmrich, geb. 28.01.1889,
        Hulda Marie Emmrich, geb. 09.06.1894,
        Anna Hulda Emmrich, geb. 09.07.1878 und
        Hulda Minna Emmrich, geb. 14.04.1883
        zu einer Erbquote von je 1/7 in Betracht.
        An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
        Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
        6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
        Der Reinnachlaß soll etwa 27.500,00 EUR betragen.
        Leipzig, 11.07.2007

        #2173

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          Amtsgericht Leipzig
          Öffentliche Aufforderung

          507 VI 4394/08

          Am 02.03.1962 verstarb Ida Anna Zürn, geb. Martin, geb. am 28.03.1886 in Leipzig, zuletzt wohnhaft in Leipzig.

          Als gesetzlicher Miterbe kommt in Betracht ihr am 16.07.1919 geborener Sohn Bodo Armin Zürn.

          An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

          Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
          6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

          Leipzig, 29.01.2009

          #2175

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            Amtsgericht Leipzig
            Öffentliche Aufforderung

            505 VI 1019/07

            Am 20.02.2007 verstarb Gerda Hanni Kleine, geb. Schwalbe, geb. am 04.11.1920 in Leipzig, zuletzt wohnhaft Limburger Str. 18a, in Leipzig. Als gesetzlicher Erbe kommen Anna Lina Petermann geb. Schlegel, geb. 30.01.1876 zu 1/2 und Richard Willi Schwalbe, geb. 29.11.1909 zu 1/14 in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

            Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen
            6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

            Der Reinnachlass soll etwa insgesamt 28.000,00 EUR betragen.

            #2177

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              Amtsgericht Leipzig
              Öffentliche Aufforderung

              505 VI 0550/96

              Am 26.11.1972 verstarb Elise Reinhold, geb. Voß, geb. am 17.04.1888 in Leipzig, zuletzt wohnhaft Nordplatz 2, in Leipzig. Als gesetzlicher Erbe kommt Anna Landmann, geb. 14.11.1877 in Währing zu 1/4 in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.

              Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
              Der Reinnachlass soll etwa 40.000,00 EUR betragen.

              Leipzig, 04.06.2010

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