FN. KRIESEL; MAKRUTZKI; RABL

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      Amtsgericht Köln
      34 VI 742/11
      Am 06.10.2011 verstarb in Köln die am 24.03.1916 in Rohmanen, Krs. Oertelsburg (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Charlotte Kriesel geborene Makrutzki.
      Als gesetzlicher Erbe kommt in Betracht: die Tochter, Frau Ellen-Gudrun Rabl.
      In Betracht kommen zwei weitere Töchter, Heiderun, geboren 1944, und Brigitte, geboren am 16.05.1940. Sie sollen im Kindesalter auf der Flucht gestorben sein. Ein Todesnachweis konnte nicht erbracht werden.
      Der in Betracht kommende gesetzliche Erbe wird aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.
      Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
      Köln, 17.02.2012
      Amtsgericht, Abteilung 34

      vom 02.03.2012

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