Hallo Roland, ja Standesamt I
ABER bitte, DU bekommst als direkter Nachfahre selbstverständlich die Info.
Wer sagt denn das du das nicht bekommst?
Für eine Herausgabe an alle egal wen, oder auch online Veröffentlichung, gelten die oben genannten Sperrfristen.
Danach gibt das StA I die Unterlagen an das LAB Landesarchiv Berlin ab, UND dann dauert es nicht kange und die Urkunden sind auch online z.b. bei archion.de anzusehen.
Wenn du von der Kirche die Kopie hast, kannst du weiter machen.Denn damit „beweist“ du dann dem StA I das du nachkomme bist.