Neuling braucht Hilfe/Tipps/…

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  • #17855

    Roland.Mueller@live.de
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      Hallo Administrator,

      was meinst Du mit “Ich denke mal es fällt noch unter die Sperrfrist.”?

      Gruß,

      Roland

      #17856

      Roland.Mueller@live.de
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        Zum Geburtsort meines Opas konnte ich folgenden noch ergänzend in Erfahrung bringen:

        “Am 30. September 1928 erfolgte der Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Landgemeinden Jodeglienen und  Schönlinde sowie des weiter westlich gelegenen Ortes Budwischken zur neuen Landgemeinde Schönlinde. Am 3. Juni 1938 wurde Budwischken in „Oberndorf “ umbenannt.”

        #17857

        Ahnen-Forscher
        Administrator
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          Hallo Roland,

          ich meine die gesetzlichen Sperrfristen (lt. Personenstandsgesetz) für Urkunden oder Kirchenbuch-Einträge. Wenn diese abgelaufen sind, ist das Material für alle frei zugänglich (bzw. sollte so sein).

          Geburten 110 Jahre

          Heiraten 80 Jahre

          Sterben 30 Jahre

          liebe Grüße Kerstin

           

           

           

          #17861

          Ahnen-Forscher
          Administrator
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            Hallo Roland,

            bei den Sperrfristen meine ich die Fristen im Personstandsgesetz.

            Geburten 110 Jahre

            Heiraten 80 Jahre

            Sterben 30 Jahre

            liebe Grüße Kerstin

            #17865

            OliverS
            Teilnehmer
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              Hallo Roland, ja Standesamt I

               

              ABER bitte, DU bekommst als direkter Nachfahre selbstverständlich die Info.

              Wer sagt denn das du das nicht bekommst?

              Für eine Herausgabe an alle egal wen, oder auch online Veröffentlichung, gelten die oben genannten Sperrfristen.

              Danach gibt das StA I die Unterlagen an das LAB Landesarchiv Berlin ab, UND dann dauert es nicht kange und die Urkunden sind auch online z.b. bei archion.de anzusehen.

              Wenn du von der Kirche die Kopie hast, kannst du weiter machen.Denn damit “beweist” du dann dem StA I das du nachkomme bist.

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