Antwort auf: Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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    Amtsgericht Hamburg
    Öffentliche Aufforderung

    72-76 VI 2521/09

    Der am 5. Februar 1903 in Mönkeberg, Krs. Plön geborene, zuletzt in Hamburg wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Hugo Heinrich Horst ist am 4. Februar 1987 in Hamburg verstorben.

    Er hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, somit ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten.

    Der Erblasser war einmal verheiratet mit Marie Emilie Josefine Johanna Ungermann, geb. 5.1.1911, die Heirat erfolgte am 23.8.1967 in Hamburg. Die Ehe wurde am 27.3.1979 durch das Amtsgericht Hamburg rechtskräftig geschieden.

    Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Der Erblasser hat keine Abkömmlinge gehabt.

    Eltern des Erblassers waren Klaus Heinrich Horst, geb. 24.5.1869, vorverstorben am 16.5.1911 und Emma Catharina Sievers, geb. 6.1.1878, vorverstorben vor dem 12.5.1975. Die Eheschließung der Eltern erfolgte am 8.11.1896.

    Die Mutter des Erblassers war nach dem Tod seines Vaters in einer zweiten Ehe verheiratet mit Marx Dibbern, geb. am 31.10.1876, der am 12.5.1975 in Oberwihl verwitwet verstorben ist. Die Eheschließung erfolgte am 31.12.1915 in Mönckeberg.

    Aus der zweiten Ehe seiner Mutter sind Halbgeschwister des Erblassers nicht hervorgegangen. Aus der Ehe seiner Eltern sind als Geschwister drei Schwestern des Erblassers hervorgegangen:
    1.

    Olga Klaudine von Bercken geb. Horst, geb. 18.1.1899, verheiratet mit Friedrich Wilhelm Rudolf Viktor Franz von Bercken, die Eheschließung erfolgte am 29.7.1922.

    Diese Schwester ist am 1.8.1991 nachverstorben. Dieser Stamm ist geklärt.
    2.

    Agnes Helene Horst geb. am 23.2.1897, vorverstorben am 10.8.1974, verheiratet mit Johannes Friedrich Heinrich Boller, geb. 12.11.1896, die Eheschließung erfolgte am 11.10.1919 (StA Neumühlen-Dietrichsdorf Nr. 86/1919).

    Sie hat eine Tochter hinterlassen. Erika Herta Emma Maier geb. Boller, geb. 20.11.1920, nachverstorben am 7.11.2003. Dieser Stamm ist geklärt.
    3.

    Clara Wilhelmine Horst, geb. 23.2.1897 (StA Schönberg Nr. 23/1897), Zwilling von Agnes Horst. Ihr Verbleib konnte nicht geklärt werden.

    Diese Schwester soll als Kind vorverstorben sein. Ihrem Geburtseintrag beim Standesamt Schönberg ist ein Sterbehinweis jedoch nicht beigeschrieben.

    Allen Personen, denen neben den hier bereits bekannten Erben Erbrechte am Nachlass zustehen, werden hiermit aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden.

    Anderenfalls wird ein Erbschein erteilt, der diese Rechte unberücksichtigt lässt.

    Der Wert des reinen Gesamtnachlasses beträgt ca. 7.400,00 Euro. Es ist eine Nachlasspflegschaft eingerichtet worden. Nachlasspfleger ist Rechtsanwalt Jörg-Joachim Jäger, Schweriner Straße 4, 22143 Hamburg.
    Hamburg, 11. Mai 2011
    Gökes, Rechtspflegerin