Antwort auf: Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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    309 VI 2074/10 – 02.02.2011

    In der Nachlasssache der am 31.05.2010 in Hamburg verstorbenen Heide Scharnagl (geb. am 04.11.1942 in Posen) ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an etwaige Abkömmlinge der Eltern der Erblasserin:
    a)

    Siegfried Friedel Gustav Scharnagl, geb. am 03.01.1904 in Wenden (Lettland), verstorben am 18.03.1972 in Marburg an der Lahn

    sowie
    b)

    Raisa Lucht geb. Podgaisky (gesch. Scharnagl), geb. am 02.07.1910 in Riga (Lettland), verstorben am 10.07.1985 in Hamburg

    (neben der Antragstellerin Waltraud Desrousseaux de Vandiéres geb. Scharnagl, geb. am 30.12.1940 in Posen)

    sowie an sonstige Angehörige der o.g. Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Hamburg-Altona, Nachlassgericht, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg unter Vorlage öffentlicher Urkunden, welche die Verwandtschaft zur Erblasserin und die Abstammung zu den gesuchten Personen beweisen, zur Geltendmachung der Ihnen zustehenden Erbrechte schriftlich zu melden.

    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann bei unveränderter Aktenlage im hier anhängigen Nachlassverfahren (bei entsprechender Abänderung des Antrags) ein Erbschein erteilt werden, der von der Richtigkeit und Vollständigkeit des Erbscheinsantrags vom 10.11.2010 (incl. der (urkundlich nicht belegten) Abstammung der Antragstellerin von den o.g. Eltern der Erblasserin) ausgeht und den gesuchten Personenkreis im Übrigen unberücksichtigt lässt.

    Der Nachlasswert wurde mit ca. 3.000,- € angegeben.

    Frenz, Rechtspfleger