Antwort auf: Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

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    Erlassen am: 29.08.2012

    38 VI 461/12

    Am 26.08.2011 verstarb in Köln der am 13.06.1939 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Günther Heinrich Thielke.

    Er hatte keine Kinder. Seine Eltern und Großeltern sind vorverstorben.

    Als gesetzliche Miterben kommen evtl. die Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits, Eduard Kaiser, geb. 18.02.1883 in Esperstedt und Hedwig Kaiser geb. Weise, geb. 02.09.1882 in Esperstedt, in Betracht. Solche konnten durch den Nachlasspfleger nicht ermittelt werden, lediglich ein Abkömmling väterlicherseits.

    Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

    Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

    Der Reinnachlass beträgt ca. 5.600,00 Euro.

    Köln, 29.08.2012

    Amtsgericht

    Hüsgen, Rechtspflegerin