Antwort auf: Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

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    38 VI 46/12

    Zischen dem 11.11.2008 und dem 13.11.2008 verstarb in Köln der am 09.06.1920 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Wilhelm Schott.

    Als gesetzliche Miterben kommen in Betracht:

    Friedrich Wilhelm Netzer, geb. 31.10.1886 in Bergheim,

    Josef Broich, als nichteheliches Kind der am 17.10.1949 verstorbenen Sibilla Hoffmann geb. Netzer, geb. 22.08.1879 in Bergheim,

    Abkömmlinge des am 03.08.1904 verstorbenen Georg Anton Schott, geb. am 05.03.1875 in Obertiefenbach, Margareta Elisabeth Wolf, geb. 10.08.1916 in Köln-Lindenthal.

    An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.

    Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden.

    Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.

     

    Köln, 28.06.2012

    Amtsgericht