37 VI 575/11
Am 02.06.2001 verstarb in Köln der am 16.01.1908 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Anton Jakob Reichert.
<u>Seine Eltern</u> waren Jakob Reichert, geb. am 21.06.1877 in Arzheim, verstorben am 03.06.1953 in Köln und Franziska Reichert geb. Bosch, geb. am 31.01.1879 in Dellwig, Borbeck, jetzt Essen-Borbeck, verstorben am 19.06.1937 in Köln. Die Mutter hatte <u>zwei Schwestern</u>: Maria Bosch, geb. 01.02.1870 in Dellwig und Helena Bosch, geb. 01.10.1873 in Frintrop. Deren Abkömmlinge kommen als Miterben zu je <sup>1</sup>/<sub>8</sub> Anteil in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.
Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Köln – Nachlassgericht – zu melden.
Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt ca. 200.000,00 Euro.
Köln, 28.12.2011
Amtsgericht