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[OWP] Ostpreußenblatt Februar 1954, Folge 06, Teil 2 From :Inge Barfels
Beschluss.
1. Der Revierförster Hugo Fox (Leutnant), geboren am 01.04.1914 zu Guttstadt
2. der Bankangestellte Erwin Fox (Obergefreiter), geboren am
27.08.1921 zu Hohenstein, Ostpreußen
beide zuletzt wohnhaft gewesen in Guttstadt, Ostpreußen, Wormditter
Vorstadt Nr. 27, werden für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird
der 31. Dezember 1945, 24 Uhr, festgestellt.
Amtsgericht Hildesheim, 21.01.1954 – 14 II 168-169/53 –
Beschluss.
In Sachen betr. Todeserklärung des Müllers Gottfried Gröning
(SS-Rottenführer), geboren am 10.03.1922 zu Gerdauen, zuletzt wohnhaft
gewesen in Bergfriede bei Osterode, Ostpreußen, wird der Beschluss des
Amtsgerichts Hildesheim vom 24.11.1953 auf Antrag der Antragstellerin
dahin berichtigt, dass der für tot Erklärte die Vornamen Bruno
Gottfried hat.
Amtsgericht Hildesheim, 22.01.1954 – 14 II 106/53 –
UR II 14/53
Der am 17. Juli 1897 in Blumenau, Kreis Heilsberg, Ostpreußen,
geborene Landwirt, der deutsche Staatsangehörige Franz Wagner, zuletzt
Volkssturmmann in Heilsberg, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des
Todes wird der 31. Dezember 1945 festgestellt. Gerichtsgebühren
bleiben außer Ansatz. Die Kosten der Antragstellerin fallen dem
Nachlass zur Last.
Amtsgericht Staufen i. B., den 23.01.1954
Die am 18. November 1895 in Dobrawolla, Ostpreußen, jetzt Willenheim,
geborene, zuletzt dort selbst wohnhafte deutsche Staatsangehörige Anna
Borkowski, verw. Alexander, geb. Borkowski, Landwirtin, wird für tot
erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 25. Januar 1945
festgestellt. Gerichtsgebühren bleiben außer Ansatz, die Kosten des
Antragstellers fallen dem Nachlass zur Last.
Amtsgericht Staufen i. Br., den 23.01.1954 UR. II 17/54
3 II 35/53 Aufgebot
Die Martha Kösling, geb. Korinth, in Sittarderhof bei Elsdorf hat
beantragt, ihren Vater, den verschollenen Straßenwärter Adolf Korinth,
geb. am 17. Juli 1882 in Robitten, Kreis Heiligenbeil, Ostpreußen,
zuletzt wohnhaft in Kortmedien, Kreis Wehlau, Ostpreußen für tot zu
erklären. Die Aufgebotsfrist läuft bis zum 30.04.1954.
Kerpen, Bez. Köln, den 21. Januar 1954 Das Amtsgericht