Hallo Sandra,
An den Firmnamen habe ich da noch nicht gedacht, aber dann müssten letztlich Mutter und Tochter gleiche Namen (incl. Firmnamen) haben. Bei der Heiratsanzeige wäre dann nur der Firmname der Tochter und der Mutter genannt. Kann ich mir schwer vorstellen. Das Kinder je nach Geschlecht den Vornamen der Mutter oder des Vaters bekommen war oft üblich. Manchmal sogar mehrfach, weil das Kind früh verstarb. Ich hatte einen Fall, dass die ersten 3 Jungen alle Johann hießen. Jeder Junge starb als Säugling.
Mit der Weitergabe des Namens kann ich mich auch nicht so recht anfreunden, da die Orte gleich sind udn ich habe es bisher noch nicht erlebt das Verwandte gleichen Namens und Alters unter einem Dach wohnten.
Rechtschreibschwächen bzw. aufgeschrieben nach Gehör dagegen hatte ich schon sehr oft. Typischer Name dafür z.B. Josef – Joseph – Josep
Trotzdem vielen Dank für Deine Meinung und Denkanstöße.
LG Wolfgang
Niemand darf seine Wurzeln vergessen. Sie sind Ursprung unseres Lebens. Federico Fellini