Antwort auf: Gebe Auskunft: Bürgerbuch Ribnitz

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    Eid der Unterthanen

    Ich N.N. gelobe und schwere zu Gott einen cörperlichen Eid,dasß,da ich eine Unterhanin der Stadt geheiratet und deswegen
    so pflichtig als willig bin,in gleichem Verhältnisse zu leben,ich mich aus freien Willen und gutem Wohl-
    bedacht zu einem Leibeigenen der Stadt Ribnitz gegeben,und dahero schuldig sey E.E.Rath dieser Stadt als meine Herrschaft
    zu erkennen und zu respectiren,
    solchem nach will ich nichtnur dieser meiner Herrschaft unter allen Umständen den genauesten Gehorsam und Ehrfurcht beweisen,
    mithin die Befehle,die E.E.Rath entweder selbst oder durch die Stadtdienste mir erteilt getreulich ausrichten und mich in keinem
    Stücke wiedersezzen,sondern mich vielmehr also betragen,wie es einem rechtschaffenen Unterthanen eignet und
    gebühret,ich will auch das beste der Stadt bei jeder Gelegenheit befordern und deren Schaden abwenden helfen.
    Endlich verstehet es sich von selbst,daß die mir Gott bescherten Kinder,so wie ich,der Stadr Ribnitz leibeigene Unterthanen sein und bleiben,
    so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort.

    Quelle:F.Schubert Bürgerbuch Ribnitz