Hallo lieber Stefan,
erstmal herzlich willkommen in unser großen Ahnenforscher-Runde.
Deine Frage ist sehr interessant. Ich könnte mir vorstellen das die Geburt bei den unehlichen eintragen worden ist, da ja mit dem Tod des Ehepartners, die Ehe ja nicht mehr existiert. Ob jetzt der Ehemann der Vater ist, ist hier die große Preisfrage. Wurde bei der Heirat irgendetwas vermerkt, wie in aller Stille.
Die andere Seite um den Vater rauszubekommen, wäre noch die Heirat dieses Kindes, wo eventuell die Eltern genannt werden.
liebe Grüße Kerstin