Antwort auf: Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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    Amtsgericht Hamburg
    Abteilung 72-76
    Öffentliche Aufforderung

    73 IV-VI 2011/00

    Die am 16.2.1913 in Hamburg geborene, zuletzt in Hamburg, Gärtnerstraße 63 wohnhaft gewesene deutsche Staatsangehörige Gisela Biedermann ist am 5.7.2005 in Hamburg verstorben.

    Sie war ledig und hatte keine Kinder.

    Ihre Eltern waren Paul Friedrich Biedermann, geb. 7.1.1876 in Halle/Saale, verstorben am 6.6.1951 und Karoline Marie Helene Biedermann geb. Kliefoth, geb. am 17.9.1880 in Hagenow, verstorben am 6.1.1953 in Hamburg.

    Die Geschwister der Erblasserin sind ohne Abkömmlinge vorverstorben.

    Erben erster und zweiter Ordnung sind nicht vorhanden.

    Die Erben dritter Ordnung mütterlicherseits sind ermittelt.

    Ein entsprechender Teilerbschein wurde erteilt.

    Die Großeltern väterlicherseits waren Adam Paul Bruno Biedermann geb. am 9.9.1842 in Kütten, vorverstorben am 25.4.1900 in Halle/Saale und Friedericke Rosine Elisabeth Biedermann geb. Dohle geb. 28.11.1848 in Halle/Saale, vorverstorben am 31.3.1909 in Halle/Saale.

    Aus ihrer Ehe sind neben dem Vater der Erblasserin sieben weitere Kinder hervorgegangen
    1.

    Wilhelm Paul Biedermann, geb. am 18.11.1881 in Halle/Saale
    2.

    Bertha Marie Beres geb. Biedermann, geb. 8.9.1879 in Halle/Saale
    3.

    Friederike Marieanne Peters geb. Biedermann, geb. 6.3.1874 in Halle/Saale
    4.

    Anna Margarethe Weinberg-Vinbert geb. Biedermann, geb. 17.6.1872 in Halle/Saale
    5.

    Sophie Magdalene Gertrud Biedermann, geb. 5.8.1877 in Halle/Saale
    6.

    Paul Johannes Theodor Biedermann, geb. 7.10.1870 in Halle/Saale
    7.

    Marie Elisabeth Biedermann, geb. 27.12.1868 in Halle/Saale

    Die Kinder zu 1. bis 5. und ihre Abkömmlinge sind vorverstorben.

    Hinsichtlich der Kinder zu 6. und 7. konnte der Sterbefall nicht ermittelt werden. Es konnte auch nicht ermittelt werden, ob sie Abkömmlinge hatten.

    Alle Personen, denen neben den hier bekannten Erben Erbrechte am Nachlass der Erblasserin zustehen, werden hiermit aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden. Andernfalls wird ein Erbschein erteilt werden, der diese Erbrechte unberücksichtigt lässt. Die Erbenermittlung wurde durch ein Erbenermittlungsbüro durchgeführt.

    Der Wert für die väterliche Linie beträgt ca. 419.000,– Euro.