Antwort auf: Amtsgericht Hamburg-veröffentlichte Namen

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    09 IV-VI 345/04

    In der Nachlasssache Lieselotte Erna Meta Fehling, geb. am 04.06.1926 in Hamburg, verst. am 11.06.2004 in Hamburg, zuletzt wohnhaft Bernstorffstr. 145, 22767 Hamburg – Erblasserin –.

    Es ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an folgende Personen bzw. (soweit diese bei Erbfall bereits verstorben waren) an deren Abkömmlinge:

    Ferdinand Paul Martin Fehling
    geb. am 12.12.1887 in Wandsbek (jetzt Hamburg)
    verst. am 15.04.1914 in Wandsbek (jetzt Hamburg)

    Gustav Ferdinand Paul Fehling
    geb. am 30.12.1889 in Wandsbek (jetzt Hamburg)
    verst. (wohl) am 01.05.1946 in Seattle (Washington, USA)

    Günter August Wilhelm Scherpe
    geb. am 08.10.1921 in Hamburg
    verst. am 12.03.1987 in Hamburg

    Paul Cornelius Fehling
    geb. am 06.02.1894 in Hamburg
    verst. am 16.02.1960 in Hamburg

    Thea Boudoin geb. Fehling
    geb. am 11.08.1923 in Hamburg
    nach unbekannt verzogen / ausgewandert

    Luthilde Gisela Elisabeth Roy Parks geb. Fehling (gesch. Wegmann)
    geb. am 27.01.1925 in Hamburg
    nach unbekannt verzogen / ausgewandert

    (Die Vorgenannte hat nach Aktenlage den nachfolgend genannten, ebenfalls hierdurch gesuchten, Abkömmling 🙂

    Hartmut Roy Parks
    geb. am 18.05.1945 in Lauenförde (jetzt Boffzen, Ldkrs. Holzminden)
    (Zunamensänderung infolge Adoption, geboren als „Wegmann”)

    sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Hamburg-Altona, Nachlassgericht, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, unter Vorlage öffentlicher Urkunden, welche die Verwandtschaft zur Erblasserin und die Abstammung zu den gesuchten Personen beweisen, zur Geltendmachung der Ihnen zustehenden Erbrechte schriftlich zu melden.

    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ergeht bei unveränderter Aktenlage im hier anhängigen Nachlassverfahren ein Erbschein, der den gesuchten Personenkreis unberücksichtigt lässt.

    Den auf den o.g. Personenkreis entfallenden Nachlass in Höhe von ca. 22.000,– € hat die Nachlasspflegerin, Rechtsanwältin Sabine Woelk, Tresckowstr. 10, 20259 Hamburg, im Besitz.