Amtsgericht Hamburg-Harburg
Öffentliche Aufforderung
609 IV–VI 1291/03
Am 17.7.2003 verstarb in Hamburg Martha Luise Käte Galk geb. Reinhardt, geb. am 8. Mai 1908 in Berlin.
Als gesetzliche Miterben kommen in Betracht:
1.
Ernst Gustav Reinhold Reinhardt, geb. am 2.4.1871 in Neuenhagen
2.
Emilie Erna Reinhardt, geb. am 2.3.1873 in Neuenhagen
3.
Marie Louise Reinhardt, geb. am 24.10.1876 in Neuenhagen
4.
Marie Ida Reinhardt, geb. am 4.2.1882 in Neuenhagen
5.
Martha Marie Anna Reinhardt, geb. am 14.7.1885 in Neuenhagen
6.
Gustav Adolph Emil Benker(d)t, geb. am 7.1.1874 in Bernau
Über ihren Verbleib sowie evtl. Abkömmlinge ist nichts bekannt.
Falls sie vor dem Erblasser verstorben sind, treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Hamburg-Harburg melden, andernfalls der beantragte Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Hamburg-Harburg, den 11.3.2009
Amtsgericht
Kurz, Rechtspflegerin