Sie können eine beglaubigte Abschriften der Geburts- und Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beglaubigte Abschriften sind von den Daten her immer umfangreicher als das was im Stammbuch bzw auf einer normalen Urkunde steht.
Ab 1876 werden Geburten, Trauungen und Sterbeeintrage von den Standesämtern beurkundet.
Vorher wurden sie in den Kirchenbüchern festgehalten.
Sie müssen das zuständige Standesamt finden und dort eine Anfrage auf Ausstellung der Urkunden, am besten immmer eine beglaubigte Abschrift aus dem betreffenden Register, stellen.
Geburtsurkunden liegen 110 Jahre im Standesamt, Eheurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden 30 Jahre, danach werden sie in den Stadtarchiven aufbewart.
Für beide Ämter gibt es unterschiedliche Gebührenverordnungen.
Im Standesamt werden sie meistens nach dem Grund des Antrags und ihrer Familienzugehörigkeit gefragt und müssen meistens eine Kopie des Ausweises beifügen.
Das hat was mit diesen Fristen zu tun.
Bis jetzt habe ich aber noch nie Probleme gehabt auch Urkunden für entferntere oder angeheiratete, adoptierte Personen zu bekommen.
In ihrem Fall kann ich Ihnen die Anschrift zwecks der Sterbeurkunde mitteilen und die Kontaktdaten.
Wenn sie das zuständige Standesamt für Freidorf Kr. Kreuzberg ausfindig machen, können sie sich dort hin wenden.
In der Sterbeurkunden dürfte auch die Geburtsurkunden Nr und das Standesamt vermerkt sein. Eventuell noch andere Daten.
Viel Glück
Stelle: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra – Personenstand/ Friedhof
Postanschrift: An der Hütte 1
06311 Helbra
Telefon: 034772 50-159
Telefax: 034772 27231
E-Mail über Kontaktformular: Kontakt aufnehmen
WWW: http://www.verwaltungsamt-helbra.de
Öffnungszeiten: Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 -12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 -12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 -12:00 Uhr